Nr. 7167
EU-Binnenmarkt

Warenverkehr innerhalb der EU

Der EU-Binnemarkt erleichtert den Warenverkehr innerhalb der EU erheblich. Dennoch sind zoll- und steuerrechtliche Auflagen zu erfüllen und Unternehmen sind zu statistischen Meldungen verpflichtet. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen.
Statistik

Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik für 2026 liegt vor, ohne wesentliche Änderungen. Im Meldeverfahren IDEV gibt es Änderungen, bestimmte Datei-Updates sind dann nur über eStatistik.core möglich (siehe Punkt 5).

Kaffee, Strom und Alkohol

Kaffee, Strom, Alkopops: Sie aller unterliegen der Verbrauchsteuer. Was Unternehmen beim grenzüberschreitenden Transport beachten müssen.

Binnenmarkt / Export

Andorra, Kanaren, Gibraltar: Wie sind Lieferungen in diese und andere Sondergebiete zu behandeln? Die Übersicht informiert zu Zoll, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern sowie die Neuerungen bei Nachweisen (T2L/F) zum 1. Juli 2025.

Nachweis Unionscharakter

Bei manchen innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unionscharakter der Ware nachgewiesen werden. Das EU-System PoUS ersetzt den Nachweis T2L/T2LF endgültig zum 1. Juli 2025. Handelspapiere bleiben möglich.

Binnenmarkt

Trotz EU-Binnenmarkt sind in einigen Fällen besondere Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten erforderlich. Die EU-Bescheinigung wird in Baden-Württemberg ab 1.7.2024 zentral von der IHK Rhein-Neckar ausgestellt.