Nachweis Unionscharakter

PoUS statt T2L

Das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) hat die bisherigen EU-weiten T2L- bzw. T2LF-Dokumente abgelöst. Die T2L- bzw. T2LF-Dokumente dienten dem Nachweis des Unionscharakters von Waren innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union, insbesondere im Seeverkehr um die unberechtigte Erhebung von Zöllen zu vermeiden.

Wann wird der Statusnachweis PoUS oder T2L oder T2LF benötigt?

Wie erfolgt der Nachweis?

  • Seit März 2024 grundsätzlich elektronisch. Der Statusnachweis wird im System PoUS (Proof of Union Status) erstellt, diese Anwendung befindet sich im EU-Trader-Portal. dem EU-Trader-Portal ist wiederum das deutsche Zoll-Portal vorgeschaltet. Der Zoll hat eine Handreichung zur Nutzung des Systems veröffentlicht.
  • Unternehmen, die diese Nachweise häufig benötigen, können eine Bewilligung als “zugelassener Aussteller” (ACP) erhalten und die Dokumente ohne Mitwirkung des Zolls erstellen. Einzelheiten hat der Zoll veröffentlicht. Auch diese Unternehmen müssen PoUS nutzen.
  • Bis zu einem Sendungswert von 15.000 Euro kann alternativ zu PoUS ein Handelsdokument als Nachweis verwendet werden (Vermerk T2L mit Unterschrift und Zollstellennummer beispielsweise auf der Rechnung). Einzelheiten finden Sie in der Veröffentlichung des Zolls. Diese Wahlmöglichkeit besteht unbefristet weiter.

Wie ist der Ablauf?

  • zunächst wird ein Antrag im System gestellt, dieser wird von der Zollstelle geprüft und bestätigt
  • dann wird eine MRN (Master Referenz-Number) generiert, die bei der Gestellung der Waren vorzulegen ist
  • die Zollstelle prüft die Gültigkeit über das PoUS-System
  • bei Anerkennung des Nachweises wird dieser im System registriert

Wie ist die weitere Entwicklung?

Leider wurde PoUS ohne Datenschnittstelle programmiert, eine Nachbesserung ist wegen Budgetbeschränkungen nicht wahrscheinlich. Ärgerlich ist die fehlende Verknüpfung mit dem Ausfuhrsystem AES 3.0, dort wären im Regelfall die relevanten Daten für PoUS bereits enthalten.
Die einzige Alternative zu PoUS bleiben die Handelsdokumente für Sendungen bis 15.000 Euro. Wir haben eine Erhöhung des Schwellenwertes angeregt.
Wie sind Ihre Erfahrungen? Schreiben Sie uns: auwi@stuttgart.ihk.de