Informationspflicht seit 1. Januar 2026

Faire Integration: Neue Pflicht für Arbeitgeber

Seit 1. Januar 2026 gibt es im Zusammenhang mit der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten eine neue Pflicht für Arbeitgebende. Sie müssen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinweisen. Hier finden Sie Informationen des Bundesarbeitsministeriums für Sie als Arbeitgeber und zur Verwendung für Ihre Beschäftigten.
Grundlage für die neue Arbeitgeberpflicht ist § 45c AufenthG, der am Jahresanfang 2026 in Kraft getreten ist. Die neue Regelung gilt für Drittstaatler, die ab dem 01.01.2026 die Arbeit bzw. betriebliche Ausbildung in Ihrem Unternehmen aufnehmen.
  • Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland
  • Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags mit einem Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
  • Beschäftigung soll in Deutschland erfolgen
  • Beschäftigte müssen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung informiert werden; eine rechtzeitige Meldung muss belegt werden können
  • Information muss in Textform (z. B. E-Mail, Vertragsanlage, Brief) erfolgen
  • Inhalte der Information:
    • Hinweis auf die Möglichkeit einer kostenlosen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen nach § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG (Beratungsangebot „Faire Integration“)
    • Angabe von aktuellen Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle
Zur Erfüllung Ihrer Arbeitgeberpflicht können Sie folgendes Informationsblatt verwenden – zur Verfügung gestellt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):

Informationsblatt für Arbeitnehmende (pdf)

Das Informationsblatt in weiteren Sprachen (Englisch, Arabisch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch) finden Sie auf der Webseite von „Faire Integration“.

  • Arbeitsvertrag
  • Lohn, Mindestlohn
  • Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit
  • Abmahnung, Kündigung
  • Leiharbeit, Saisonarbeit
  • Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Unfallversicherung etc.)
  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden

„Faire Integration“ ist ein bundesweites, unentgeltliches und mehrsprachiges Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige. Das Angebot richtet sich an Drittstaatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden oder in Deutschland arbeiten möchten.
Übersicht der Beratungsstellen: www.faire-integration.de/beratungsstellen
Rückfragen zu Standorten oder Struktur von „Faire Integration“: Fachstelle Faire Integration, ffi@iq-consult.de