Jugendschutzaushänge müssen aktuell sein
Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas sowie Alkohol und regelt den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie etwa in Diskotheken oder Clubs.
Es richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch an Eltern und Erziehende. Das Gesetz ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen.
Gewerbetreibende haben die für ihre Betriebe geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) bekanntzumachen.
Betreibende eines Gastronomiebetriebs müssen einen entsprechenden, deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang an einer für alle zugänglichen, einsehbaren Stelle anbringen. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können erhebliche Bußgelder drohen.
Weitere Informationen:
Erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Informationen zum Pflichtaushang sowie den Bußgeldkatalog finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
Das Jugendschutzgesetz finden Sie kostenlos auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz.
Erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Informationen zum Pflichtaushang sowie den Bußgeldkatalog finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
Das Jugendschutzgesetz finden Sie kostenlos auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz.
BItte beachten Sie das Datum der aktuellen Fassung:
Das Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730) wurde zuletzt am 6. Mai 2024 durch Artikel 12 des Gesetzes geändert.
Das Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730) wurde zuletzt am 6. Mai 2024 durch Artikel 12 des Gesetzes geändert.
Die vorgeschriebenen Jugendschutzaushänge können für wenige Euro in gedruckter und teilweise eingeschweißter Fassung im Buchhandel erworben werden.