IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter IT-Entwickler / Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager)

1. Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die notwendigen Qualifikationen verfügt, die ihn befähigen:
  1. technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen zu entwickeln und zu implementieren
  2. IT-Entwicklungsprojekte zu planen, zu steuern und zu kontrollieren
  3. Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgeschlossene anerkannte Ausbildung im IT-Bereich und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  2. eine sonstige mit Erfolg abgeschlossene anerkannte Ausbildung und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweisen kann. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben des Operativen Professionals haben sowie die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten gemäß der „Vereinbarung über die Spezialistenprofile im Rahmen des Verfahrens zur Ordnung der IT-Weiterbildung vom 14. Februar 2002” oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Zulassungsanträge finden Sie unter "Weitere Informationen".

3. Prüfungstermine

Die IHK führt Prüfungen zum IT Systems Manager in der Regel im Frühjahr und Herbst durch. Die Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.

4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen.
Außerdem sind bei der IHK Formulare für die Anmeldung erhältlich. Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist der 15. Februar, für die Prüfung im Herbst der 15. August des jeweiligen Jahres.
Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 1.100 Euro, sie wird gesondert angefordert.

5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

1. Betriebliche IT-Prozesse
  • Dokumentation über ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus betrieblichen IT-Prozessen
    (Durchführung, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie Abgabetermin werden durch Zielvereinbarung zwischen Prüfling und Prüfungsausschuss festgelegt)
  • Präsentation und Fachgespräch (Gesamtdauer 60-90 Minuten, davon 20-30 Minuten Präsentation)
Dokumentation über ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus mindestens einem der folgenden betrieblichen IT-Prozesse:
  1. Analysieren von Projektkenngrößen und Designen von IT-Lösungen
  2. Implementieren und Integrieren der Lösungskomponenten, Durchführen von Tests und Abnahme der Produkte oder Lösungen
  3. Planen, Steuern und Kontrollieren von IT-Entwicklungsprojekten
2. Profilspezifische IT-Fachaufgaben
  • schriftliche Bearbeitung von drei handlungsorientierten, integrierenden Situationsaufgaben (je Aufgabe min. 150 Minuten, Gesamtzeit max. 540 Minuten)
  • davon eine Situationsaufgabenstellung in englischer Sprache
  • mündliche Ergänzungsprüfung, wenn nicht mehr als eine Prüfungsleistung mangelhaft (Dauer höchstens 20 Minuten)
Die Situationsaufgaben beziehen sich auf folgende Geschäftsprozesse:
  1. Analysieren der Bedingungen für marktgerechte IT-Lösungen
  2. Planen des Entwicklungsprozesses von IT-Lösungen
  3. Durchführen des Entwicklungsprozesses von IT-Lösungen
Folgende Qualifikationsschwerpunkte werden in den Situationsaufgaben thematisiert:
  1. Technical Engineering
  2. Projektmanagement
  3. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Mitarbeiterführung und Personalmanagement
  • schriftliche Bearbeitung von zwei handlungsorientierten, integrierenden Situationsaufgaben (je Aufgabe mindestens 90 Minuten, Gesamtzeit max. 240 Minuten) bezogen auf folgende Qualifikationsschwerpunkte:
  1. Personalplanung und -auswahl
  2. Mitarbeiter- und Teamführung
  3. Qualifizierung
  4. Arbeitsrecht
  • Vorbereitung und Durchführung einer praktischen Demonstration (Dauer maximal 30 Minuten und 20-30 Minuten Vorbereitungszeit); Themengebiete:
  1. Einstellungsgespräch
  2. Mitarbeitergespräch
  3. Ausbildungseinheit
  4. Mitarbeiterqualifizierung
  • mündliche Ergänzungsprüfung, wenn nicht mehr als eine Situationsaufgabe mangelhaft (Dauer höchstens 20 Minuten)
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.
Bei nicht mehr als einer mangelhaften schriftlichen Prüfungsleistung in den Prüfungsteilen Profilspezifische IT-Fachaufgaben und/oder Mitarbeiterführung und Personalmanagement wird dem/der Prüfungsteilnehmer/in eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten.
Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

6. Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Der Prüfungsteil Betriebliche IT-Prozesse, die drei Situationsaufgaben im Prüfungsteil Profilspezifische IT-Fachaufgaben sowie die zwei Situationsaufgaben und die praktische Demonstration im Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement sind gesondert zu bewerten.
In den Prüfungsteilen Profilspezifische IT-Fachaufgaben sowie Mitarbeiterführung und Personalmanagement ist eine Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der einzelnen Prüfungsleistungen zu bilden.
Aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der drei Prüfungsteile wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei hat der Prüfungsteil Betriebliche IT-Prozesse doppelte Gewichtung.

7. Ausbildereignung

Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum Operativen Professional wird der Prüfungsteilnehmer vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit.
Wurde im Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement für die praktische Demonstration der Anwendungsfall Ausbildungseinheit oder Mitarbeiterqualifizierung ausgewählt, so hat der/die Prüfungsteilnehmer/in die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen.

8. Wiederholung der Prüfung

Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden.
Der Antrag auf Wiederholung der Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zu stellen.
Mit dem Antrag auf Wiederholung wird der/die Prüfungsteilnehmer/in von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn er/sie darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Es kann auch ein Antrag auf Wiederholung bestandener Prüfungsleistungen gestellt werden. In diesem Fall wird das letzte Ergebnis für das Bestehen berücksichtigt.

9. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart durchgeführt.

10. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
VFB Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V.
Hanns-Klemm-Str. 1A
71034 Böblingen
GARP Bildungszentrum für die IHK Region Stuttgart e.V.
Carl-Orff-Weg 11
73207 Plochingen
Fern-Lern-Profi GmbH
Albert-Ihle-Str. 4 b
22113 Oststeinbek
manQ e.K
Bahnhofstr. 26
34369 Hofgeismar

11. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.