IHK-Fortbildungsprüfung

Bachelor Professional in IT

BITTE BEACHTEN: Die neuen Verordnungen der IT-Fortbildungsabschlüsse sind zum 1. November 2024 in Kraft getreten. Eine Erstprüfung des nachfolgenden Abschlusses ist bei der IHK Region Stuttgart für Frühjahr 2026 vorgesehen.
Bachelor Professionals in IT koordinieren IT-Projekte und optimieren Prozesse mit IT-Bezug in unterschiedlichen Geschäftsbereichen. Sie können beispielsweise in den Bereichen Systemintegration und Vernetzung, Informationssicherheit, Softwareentwicklung, Datenanalyse oder IT-Beratung tätig werden. Bachelor Professionals in IT prüfen dabei die Machbarkeit und Umsetzung von IT-Projekten und versuchen bestehende Prozesse durch den Einsatz von IT und neuen Technologien zu verbessern. Dazu erheben sie Daten und evaluieren Geschäftsprozesse unter Berücksichtigung technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie sicherheitstechnischer Standards. Zu den Aufgaben von Bachelor Professionals in IT gehört es auch Mitarbeitende zu führen und deren Weiterentwicklung zu fördern, den technisch-organisatorischen Wandel mitzugestalten und die Unternehmensführung dahingehend zu beraten.

1. Ziel der Prüfung

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung, soll festgestellt werden, ob Sie Fach- und Führungsaufgaben übernehmen können sowie Mitarbeitende führen und weiterentwickeln können. Geprüft wird, ob Sie Projekte im IT-Umfeld implementieren, leiten und evaluieren können, sowie Geschäftsprozesse mit IT-Bezug analysieren, gestalten und optimieren können und hierbei rechtliche, betriebswirtschaftliche und technische Zusammenhänge berücksichtigen. Ebenfalls geprüft wird, ob Sie die Aspekte der Informationssicherheit gewährleisten, sich auf neue Technologien und veränderte Marktverhältnisse einstellen und unter Berücksichtigung des nachhaltigen Wirtschaftens und ethischer Aspekte den technisch-organisatorischen Wandel mitgestalten können.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in IT“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

2. Zulassung zur Prüfung

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis, oder
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
  • eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie nachweist.
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den Aufgaben des Bachelor Professional in IT aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Wichtig: Eine erfolgreich abgelegte Berufsspezialisten-Prüfung ist keine Zulassungsvoraussetzung für den Bachelor Professional in IT. Ein solcher Abschluss wird jedoch angerechnet. Wer ihn nicht mitbringt, muss die entsprechenden Kompetenzen im ersten Prüfungsteil zum Bachelor Professional in IT gesondert nachweisen.
Achtung: Eine Zulassung zum Bachelor Professional in IT ist bei der IHK Region Stuttgart nur im Zusammenhang mit der Auswahl der fachlichen Spezialisierung in den Fächern “Softwareentwicklung” oder “Systemintegration & Vernetzung” möglich.

3. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung der Bachelor Professional in IT gliedert sich in die Teilprüfungen:
I. Fachliche Spezialisierung (Berufsspezialist)
Sie wählen eine der folgenden Spezialisierungen:
  • Softwareentwicklung
  • Systemintegration & Vernetzung
Der Prüfungsteil gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
II. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
  • Personalplanung und -auswahl
  • Mitarbeiter- und Teamführung
  • Qualifizierung & Ausbildung
  • Arbeitsrecht
Der Prüfungsteil gliedert sich in eine schriftliche Prüfung und eine Gesprächssimulation.
III. IT-spezifische Handlungsfelder
  • Projekte planen, steuern und leiten
  • Bewerten des Einsatzes neuer Technologien
  • Prozessoptimierung und -beratung
  • Einkauf und Vermarktung von IT-Produkten und Dienstleistungen
  • BWL
  • Informationssicherheit
Der Prüfungsteil besteht aus einer schriftlichen Prüfung.
IV. IT-Projekt
  • Betriebliche Projektarbeit oder Machbarkeitsstudie
  • Präsentation und Fachgespräch
Der Prüfungsteil gliedert sich in eine Projektarbeit und eine mündliche Prüfung.
Im Prüfungsteil fachliche Spezialisierung gibt es fünf unterschiedliche Fachrichtungen, von denen eine ausgewählt werden muss. Diese Teilprüfung wird als erstes abgelegt und muss bestanden sein, um die nachfolgenden Teilprüfungen ablegen zu können. Das Prüfungsverfahren muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist anzubieten, wenn in den Prüfungsteilen I. - III. eine der beiden schriftlichen Prüfungsleistungen mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist ausgeschlossen, wenn mindestens eine der schriftlichen Prüfungsleistungen in den jeweiligen Prüfungsteilen mit weniger als 30 Punkten oder mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde.

4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

  1. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.
  2. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.

5. Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen ohne Rundung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Für die Bildung der Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das gewichtete arithmetische Mittel zu berechnen. Dabei sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
  1. die Bewertung für den Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ mit 20 Prozent,
  2. die Bewertung für den Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ mit 20 Prozent,
  3. die Bewertung für den Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ mit 20 Prozent sowie
  4. die Bewertung für den Prüfungsteil „IT-Projekt“ mit 40 Prozent.
Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl ist die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zuzuordnen. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.

6. Ausbildereignung

Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBI. I S. 88) befreit.

7. Wiederholung der Prüfung

Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden.
Der Antrag auf Wiederholung der Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zu stellen.
Mit dem Antrag auf Wiederholung wird der/die Prüfungsteilnehmer/in von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn er/sie darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Es kann auch ein Antrag auf Wiederholung bestandener Prüfungsleistungen gestellt werden. In diesem Fall wird das letzte Ergebnis für das Bestehen berücksichtigt.
Die Frist zur Wiederholung von Prüfungsleistungen beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid über das Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung oder über das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung der zu prüfenden Person zugeht. Die Frist wird für die Dauer der Wiederholungsprüfung unterbrochen.
Wer sich nach Ablauf der Frist zur Wiederholung von Prüfungsleistungen anmeldet, muss die gesamte Fortbildungsprüfung wiederholen.

8. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart durchgeführt.
Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die IT-Fortbildungsverordnung vom 3. Mai 2002 (BGBl. I S. 1547), die zuletzt durch Artikel 22 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, außer Kraft.

9. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
Dein Bildungszentrum
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31832 Springe
manQ e.K Bahnhofstr. 26
34369 Hofgeismar
VFB Verein zur Förderung der Berufsbildung Hanns-Klemm-Str. 1A
71034 Böblingen

10. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über dasAufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.