Gaststättenunterrichtung mit Dolmetscher/-in
Wenn Sie einen gastronomischen Betrieb gründen möchten, egal ob Bar, Restaurant oder Imbiss, benötigen Sie ab 2026 bei der Gewerbeanzeige eine Unterrichtungsbescheinigung. Personen mit einer einschlägigen Ausbildung sind eventuell befreit und können ggf. auf diese Ausbildung verweisen.
Für Teilnehmende mit eingeschränkten Deutschkenntnissen bieten wir spezielle Termine an, bei denen die Teilnehmerzahl stärker begrenzt ist und dafür die Zeit verlängert wurde. So kann ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, den Sie selbst mitbringen müssen, Ihnen die Inhalte in Ihre Sprache übersetzen. Der Dozent oder die Dozentin macht dafür regelmäßig ausreichende Pausen.
Sollten Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen, können Sie sich für die Unterrichtung in deutscher Sprache anmelden.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre persönliche E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Einladung zusenden.
Wenn Sie sich über unten stehendes Formular verbindlich anmelden, erheben wir von Ihnen für die Teilnahme eine Gebühr entsprechend dem aktuellen Gebührentarif. Eine kostenfreie Absage ist nach der verbindlichen Anmeldung nicht mehr möglich. Bei einem ordnungsgemäßem Rücktritt (schriftlich oder per E-mail an sachkunde@stuttgart.ihk.de) bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin oder bei nachgewiesener Krankheit ist eine Reduzierung möglich. Bei einer kurzfristigen Absage von weniger als 14 Tagen vor dem Termin fällt die volle Gebühr an.
Sollte das Anmeldeformular nicht angezeigt werden, können Sie alternativ hier klicken.