Fremdsprachige Unterrichtung zur Gründung in der Gastronomie
Gaststättenunterrichtung mit Dolmetscher
Die Gaststättenunterrichtung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Sie eine Gastronomie mit Alkoholausschank planen.
Für Teilnehmer mit eingeschränkten Deutschkenntnissen bieten wir spezielle Termine an, bei denen die Teilnehmerzahl stärker begrenzt ist und dafür die Zeit verlängert wurde. So kann ein
Dolmetscher, den Sie selbst mitbringen müssen, Ihnen die Inhalte in Ihre Sprache übersetzen. Der Dozent macht dafür regelmäßig ausreichende Pausen.
Sollten Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen, können Sie sich für die
Unterrichtung in deutscher Sprache anmelden.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre persönliche E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Einladung zusenden.
Gültige Gebührenregelung ab 1. Januar 2022: Wenn Sie sich über unten stehendes Formular verbindlich anmelden, erheben wir von Ihnen für die Teilnahme eine Gebühr von 100 Euro. Eine kostenfreie Absage ist nach der verbindlichen Anmeldung nicht mehr möglich. Bei einem ordnungsgemäßem Rücktritt (schriftlich oder per E-mail an sachkunde@stuttgart.ihk.de) bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin oder bei nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die Gebühr auf 55 Euro. Bei einer kurzfristigen Absage von weniger als 14 Tagen vor dem Termin fällt die volle Gebühr an.
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