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Sach- und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen

Vermittler (Vertreter/Makler) und Verwalter

Ihr Einstieg in den § 34 i GewO
Modellhaus steht hinter einer Lupe auf Bauzeichnungen © Eisenhans - Fotolia

Die Prüfung zur Sachkunde von Immobiliardarlehensvermittlern findet mehrmals jährlich statt. Anmeldungen sind immer bis zu vier Wochen vorher möglich. Wichtige Informationen zur Prüfung und die Anmeldeformulare finden Sie hier.

Ihr Einstieg in den § 34 d GewO
zwei junge Männer im Gespräch vor einem Laptop © getty images

Versicherungsvermittler müssen ihre Sachkunde nachweisen, um eine Erlaubnis zu erhalten. Nähere Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen finden Sie hier.

Ihr Einstieg in den § 34 f GewO
Euro-Münzen und Stift auf Diagramm © Fotolia, svort

Die Sachkundeprüfung dient als Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur gewerbsmäßigen Finanzanlagenvermittlung nach § 34 f GewO.

Zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz

Durch die WEG-Reform wurde der Anspruch zur Bestellung eines zertifizierten Verwalters geschaffen. Die IHK wird die Prüfung anbieten, mit der die Verwalter dem nachkommen können.