Kreditvermittlung nach § 34 k GewO
Sachkundeprüfung für Kreditvermittler
Die neuen Regelungen für Kreditvermittler/-innen kommen ab November 2026. Damit verbunden ist auch eine verpflichtende Sachkundeprüfung.
Der Gesetzgeber hat mit dem § 34 k GewO die gesetzliche Grundlage geschaffen, um EU-Vorgaben für die Kreditvermittlung umzusetzen. Zuvor war die Erlaubnispflicht in § 34 c GewO geregelt, allerdings in „einfacherer“ Form zum Beispiel ohne Sachkunde. Die Details der neuen Vorgaben regelt eine Verordnung, wobei kurzgesagt folgende Vorgabe gilt:
Grundlage der neuen Erlaubnispflicht ist ein Nachweis einer geeigneten Sachkunde. Dies kann idealerweise durch eine Prüfung nachgewiesen werden, die der Gesetzgeber ausschließlich den IHKs übertragen hat. Alternativ gibt es auch eine sogenannte „Alte Hasen“-Regelung für langjährig tätige Kreditvermittler/-innen sowie in § 4 der Verordnung eine Liste gleichgestellter Abschlüsse. Details zu den Erlaubnisvoraussetzungen mit Checklisten zur Online-Beantragung finden Sie in unserem Artikel „Selbstständig als Darlehensvermittler“.
Wie die Sachkundeprüfung abläuft:
Die Prüfung wird rein schriftlich in digitaler Form in der IHK durchgeführt und dauert 150 Minuten. Dabei müssen ingesamt mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden. Die Prüfung gliedert sich dabei in zwei Fachgebiete:
- Fachliche Kenntnisse der Darlehensvermittlung und Darlehensberatung (40 Fragen)
- Finanzierung und Kreditprodukte (60 Fragen).
Fragestellungen zur Kundenberatung fließen in die beiden Fachgebiete ein. Die 100 Fragen werden aus Single Choice sowie Multiple Choice und sogenannten Fill in-Aufgaben bestehen. Letzterer Aufgabentyp heißt es wird eine Zahl als Ergebnis einer Rechnung in ein Antwortfeld eingetragen. Im System steht hierzu ein Taschenrechner zur Verfügung. Hilftsmittel außer einem extra Taschenrechner, wenn gewünscht, sind nicht zugelassen.
Die genauen Inhalte finden sich im Rahmenstoffplan. Der rechtliche Rahmen ist in der Prüfungsordnung geregelt.
Die IHK Region Stuttgart wird die Prüfung ab November 2026 anbieten. Die Prüfung wird 185 Euro kosten, und keine verpflichtende Vorbereitung voraussetzen. Allerdings empfehlen wir grundsätzlich für solche komplexen Prüfungen einen Vorbereitungskurs bei einem unabhängigen Bildungsträger zu besuchen, hier bereiten verschiedenen Anbieter aktuell bereits Vorbereitungskurse vor. Die IHK wird selbst keine Vorbereitung anbieten, um die Prüfung neutral durchführen zu können.
Die Anmeldung ist online möglich über unten stehendes Formular. Bitte beachten Sie, dass mit der verbindlichen Anmeldung Gebühren anfallen und auch bei rechtzeitiger Abmeldung oder Krankheit zumindest eine Rücktrittsgebühr anfällt. Details dazu können Sie dem Gebührentarif entnehmen.