Kreditvermittlung nach § 34 k GewO
Sachkundeprüfung für Kreditvermittler
Die neuen Regelungen für Kreditvermittler kommen ab November 2026. Damit verbunden ist auch eine verpflichtende Sachkundeprüfung.
Der Gesetzgeber hat mit dem § 34 k GewO die gesetzliche Grundlage geschaffen, um EU-Vorgaben für die Kreditvermittlung umzusetzen. Zuvor war die Erlaubnispflicht in § 34 c GewO geregelt, allerdings in „einfacherer“ Form zum Beispiel ohne Sachkunde. Die Details der neuen Vorgaben wird eine Verordnung ausführen, die jedoch bislang nur als Entwurf veröffentlicht wurde. Daher besteht noch ein Spielraum, wie die neuen Regelungen konkret aussehen werden. Hier erfahren Sie, was bisher über die Sachkundeprüfung bekannt ist:
Grundlage der neuen Erlaubnispflicht ist ein Nachweis einer geeigneten Sachkunde. Dies kann idealerweise durch eine Prüfung nachgewiesen werden, die der Gesetzgeber ausschließlich den IHKs übertragen hat. Alternativ gibt es voraussichtlich auch eine sogenannte „Alte Hasen“-Regelung für langjährig tätige Kreditvermittler sowie gleichgestellte Abschlüsse.
Was zur Sachkundeprüfung bereits bekannt ist:
Die Prüfung soll rein schriftlich durchgeführt werden. Dabei müssen in drei Sachgebieten jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden. Das heißt, wenn in einem Sachgebiet weniger Punkte erreicht werden, kann dies nicht durch gute Leistungen in den anderen Sachgebieten ausgeglichen werden. Dabei gibt der Gesetzgeber folgende Sachgebiete vor:
- Kundenberatung
- Fachliche Kenntnisse der Darlehensvermittlung und Darlehensberatung
- Finanzierung und Kreditprodukte
Die genauen Inhalte müssen noch in einem Rahmenplan erarbeitet werden, den wir dann hier veröffentlichen werden. Bestellen Sie gern unseren Newsletter, um immer auf dem Laufenden zu bleiben.
Die IHK Region Stuttgart wird die Prüfung voraussichtlich ab November oder spätestens Dezember 2026 anbieten. Die Prüfung wird 185 Euro kosten, und keine verpflichtende Vorbereitung voraussetzen. Allerdings empfehlen wir grundsätzlich für solche komplexen Prüfungen einen Vorbereitungskurs bei einem unabhängigen Bildungsträger zu besuchen, hier bereiten verschiedenen Anbieter aktuell bereits Vorbereitungskurse vor. Die IHK wird selbst keine Vorbereitung anbieten, um die Prüfung neutral durchführen zu können.
Die Anmeldung wird online möglich sein, sobald die genauen Prüfungsmodalitäten fest stehen. Hierzu müssen aber nach Erlass der Verordnung noch die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen konkretisiert und umgesetzt werden. Daher bitten wir noch um Geduld, wir hoffen ab Oktober die Anmeldung ermöglichen zu können.
Alternativen zur Sachkundeprüfung:
Für langjährig tätige Vermittler wird vermutlich eine Bestandschutzregelung geschaffen: Wer vom 1. Januar 2021 bis zur Antragstellung ununterbrochen Darlehensverträge vermittelt hat, kann diese Ausnahme nutzen. Sie gilt jedoch nur bis 31. Mai 2027 und muss mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.
Alternativ sieht § 4 Darlehensvermittlerverordnung (im Entwurf) vor, dass bestimmte Abschlüsse als gleichgestellt zum Nachweis der Sachkunde anerkannt werden. Dies betrifft zum Beispiel Bank- und Sparkassenkaufleute. Wir gehen davon aus, dass diese Liste aus dem Entwurf noch etwas erweitert wird in der Beschlussfassung. Die aktuelle Liste können Sie im Entwurf der Darlehensvermittlerverordnung auf Seite 5 nachlesen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aktuell noch keine verbindlichen Aussagen treffen können. Die oben erläuterten Informationen basieren auf Planungen und Entwürfen, und können sich noch verändern. Wir gehen aber davon aus, dass das Grundgerüst nicht verändert wird und die Regelungen zumindst grob so kommen werden.