Nr. 6637
Sach- und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen

Bewachungsgewerbe – Unterrichtungen, Prüfungen

Im Bewachungsgewerbe gilt:
  • Wer als Mitarbeiter in einem Bewachungsunternehmen arbeitet, muss zuverlässig und fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung ist je nach Tätigkeit entweder durch Teilnahme an einer Unterrichtung oder durch Bestehen einer Prüfung nachzuweisen. Für allgemeine Bewachungstätigkeiten genügt als fachliche Eignung die 40-stündige Unterrichtung, die in der IHK-Zentrale in Stuttgart durchgeführt wird. Für bestimmte besonders konfliktträchtige Tätigkeiten (beispielsweise Ladendetektive, Disko-Türsteher und City-Streifen) ist eine Sachkundeprüfung erforderlich, die in der IHK-Zentrale in Stuttgart abgenommen wird. Ausführliche Informationen zur Abgrenzung der Tätigkeiten sowie weitere Informationen zur Unterrichtung und zur Prüfung finden Sie unten.
  • Wer sich selbständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Diese ist an bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen geknüpft, die in § 34 a Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (vgl. die Links in der Servicespalte neben dem Text) geregelt sind. Fachliche Voraussetzung ist entweder die Sachkundeprüfung oder eine 80-stündige Unterrichtung.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie entwender die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung benötigen, i.d.R. jedoch nicht beides. Die Unterrichtung ist auch nicht als Vorbereitung auf die Prüfung gedacht, sondern eigenständig eine Qualifikation für einige Tätigkeiten.