Unterrichtung nach § 34 a GewO
Anmeldung zur Unterrichtung für Bewachungspersonal
Bitte beachten Sie, dass wir nur Anmeldungen mit einem beigefügten Sprachnachweis über das gesetzlich geforderte Niveau B1 akzeptieren können. Wenn Sie in Deutschland zur Schule gegangen sind, können Sie alternativ den Schulabschluss vorlegen. Sie finden im Anmeldeprozess ein Upload-Feld, um ein PDF bzw. Foto des Dokuments hochladen zu können. Ohne Sprachnachweis erfolgt keine Zulassung zur Unterrichtung!
Die Unterrichtung dauert 5 Tage (Montag-Freitag ganztags) und die Teilnahme ist an allen Tagen komplett erforderlich. Bitte vereinbaren Sie keine privaten oder sonstigen beruflichen Termine, da wir bei Abwesenheit keine Bescheinigung ausstellen dürfen. Für alle weiteren Informationen verweisen wir auf unsere Details zur Sachkundeprüfung und Unterrichtung. Bitte beachten Sie, dass die Unterrichtung eigenständig ist und keine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung.
Gültige Gebührenregelung ab 1. Januar 2022: Wenn Sie sich über unten stehendes Formular verbindlich anmelden, erheben wir von Ihnen für die Teilnahme eine Gebühr von 450 Euro. Eine kostenfreie Absage ist nach der verbindlichen Anmeldung nicht mehr möglich, auch nicht im Falle von einer Erkrankung! Bei einem ordnungsgemäßem Rücktritt (schriftlich oder per E-mail an sachkunde@stuttgart.ihk.de) bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin oder bei nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die Gebühr auf 55 Euro. Bei einer kurzfristigen Absage von weniger als 14 Tagen vor dem Termin fällt die volle Gebühr an.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre eigene E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Einladung zusenden.
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