Unterrichtung nach § 34 a GewO

Anmeldung zur Unterrichtung für Bewachungspersonal

Bitte beachten Sie, dass wir nur Anmeldungen mit einem beigefügten Sprachnachweis über das gesetzlich geforderte Niveau B1 akzeptieren können. Wenn Sie in Deutschland zur Schule gegangen sind, können Sie alternativ den Schulabschluss vorlegen. Sie finden im Anmeldeprozess ein Upload-Feld, um ein PDF bzw. Foto des Dokuments hochladen zu können. Ohne Sprachnachweis erfolgt keine Zulassung zur Unterrichtung!
Die Unterrichtung dauert 5 Tage (i.d.R. Montag-Freitag ganztags) und die Teilnahme ist an allen Tagen komplett erforderlich. Bitte vereinbaren Sie keine privaten oder sonstigen beruflichen Termine, da wir bei Abwesenheit keine Bescheinigung ausstellen dürfen. Für alle weiteren Informationen verweisen wir auf unsere Details zur Sachkundeprüfung und Unterrichtung
Die Unterrichtung ist eigenständig und stellt keine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung dar.
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der IHK auch eine Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständigen Behörden vor der Tätigkeitsaufnahme erfolgt – dies setzt i.d.R. eine mindestens dreijährige Zeitspanne in Deutschland oder einem EU-Land voraus. Kürzlich eingereisten Personen, oder auch Personen mit einem ungeklärten Aufenthaltstitel, kann eventuell trotz vorhandener Qualifikation nach § 34 a GewO die Tätigkeitsaufnahme durch die zuständigen Erlaubnisbehörden verweigert werden. Bitte klären Sie daher gegebenfalls vor der Anmeldung bei der IHK, ob die Tätigkeit für Sie aktuell überhaupt möglich ist. Für die eindeutige Identifikation ist zudem am ersten Unterrichtungstag ein gültiges Ausweisdokument erforderlich und vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass nach der verbindlichen Anmeldung eine kostenfreie Abmeldung nicht mehr möglich ist, auch nicht im Falle von einer Erkrankung! Es fällt in jedem Fall zumindest eine Rücktrittsgebühr an, bei kurzfristigen Abmeldung oder Nichterscheinen bleibt der volle Gebührenanspruch. Bitte beachten Sie die entsprechenden Regelungen des Gebührentarifs.
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