Geldwäscheprävention: Registrierung bei der FIU
Alle Unternehmen, die als sog. Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal „goAML Web” der FIU registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.