Berufsausbildung
Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen
Die neue Verordnung für diesen Beruf ist am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt erschienen. Anschließend trat das neue
Berufsbild, wie geplant am
1. August 2022 in Kraft.
Das Kompetenzprofil des Berufsbildes und der Rahmenlehrplan von 2014 wurden neu gefasst, um den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu entsprechen. Dabei wurden umfassende Weiterentwicklungen und veränderte Prozesse durch die Digitalisierung berücksichtigt.
Auszubildende lernen den ganzheitlichen Beratungsansatz in 6 Kundenbedarfsfeldern kennen:
- Wohnung und Wohneigentum absichern
- Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern
- Mobilität und Reisen absichern
- Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern
- Für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden
- Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen
Durch die Vertiefung von Ausbildungsinhalten über 5 Wahlqualifikationen können ausbildende Betriebe bereits Schwerpunkte für die zukünftige Tätigkeit setzen. Digitale Kompetenzen werden künftig als eine Kernqualifikation vermittelt.
Des Weiteren besteht die Abschlussprüfung wie bereits in anderen Ausbildungsberufen aus zwei zeitlich voneinander getrennten Prüfungsteilen (sogenannte “gestreckte Abschlussprüfung”). Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die Zwischenprüfung, geht mit 20 Prozent in das Endergebnis mit ein und wird im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.