Zusatzvereinbarungen

Ergänzungsvereinbarungen zum Ausbildungsvertrag

Besonders in den vergangenen Jahren ist eine Vielzahl neuer Berufe entstanden. Aber auch die Inhalte von einigen der „klassischen“ Ausbildungsberufe wurden durch sogenannte Wahlqualifikationseinheiten erweitert und somit den unterschiedlichen betrieblichen Bedürfnissen angepasst.
Grundsätzlich gilt: die Kernaufgaben dieser Berufe bleiben erhalten, lediglich im letzten Drittel der Ausbildung findet eine Vertiefung der Inhalte in den Wahlqualifikationen statt. Die Wahlqualifikationen müssen zu Beginn der Ausbildung festgelegt und als Zusatzvereinbarung des Ausbildungsvertrages  – gewerblich-technisch oder kaufmännisch – mit eingetragen werden. Eine spätere Änderung der Wahlqualifikationen ist möglich. Fragen zum Umgang mit den Wahlqualifikationen beantworten Ihnen gern Ihre zuständigen Qualifizierungsberater.