Digitalisierung im Einzelhandel
Schwerin, 26. Februar 2025: Die erste Sitzung des IHK-Handelsausschusses in der neuen Legislatur und im Jahr 2025 widmete sich dem Themenschwerpunkt "Digitalisierung im Einzelhandel". Digitalisierung bleibt zentrales Zukunftsthema auch im Handel. Eine hitzige Debatte erzeugte zudem der Entwurf eines Tourismusgesetzes für MV.
Digitalisierung bleibt zentrales Zukunftsthema für den Handel
Bei seiner Sitzung am 26. Februar 2025 widmete sich der IHK-Handelsausschuss dem Schwerpunkt „Digitalisierung im Einzelhandel“. Die Diskussion zeigte: Trotz Bürokratielasten, Sicherheitsrisiken und Ressourcenknappheit bestehen große Chancen – gerade für kleine Händler, wenn gezielt investiert und unterstützt wird.
Dr. Georg Wittmann (ibi research) präsentierte die Ergebnisse der IHK-ibi-Handelsstudie 2024. Rund 2.100 Betriebe hatten teilgenommen, darunter viele aus MV. Die Studie belegt: Digitalisierung ist machbar – mit passenden Förderstrukturen, einfacher Technik und praxisnaher Begleitung.
Bewegte Themen:
- Bürokratie als Digitalisierungsbremse
- Unterschätzte IT-Sicherheitsrisiken wie Fake-Shops
- Einsatz digitaler Tools gegen Ladendiebstahl und für Prozessoptimierung
Digitale Praxisbeispiele:
Einen innovativen Impuls brachte Olaf Stepputat, Geschäftsführer des Wismarer Startups SonoBeacon. Seine Lösung ermöglicht audiobasierte Kundeninteraktion ohne App, Bluetooth oder WLAN – etwa zur Messung von Verweildauer, Kundenströmen oder für gezielte Angebote im Geschäft.
Aktuelle Themen: Erfolgsraum Altstadt 2025, Tourismusgesetz MV, E-Commerce, …
Innenstadtwettbewerb gestartet
Vor Sitzungsbeginn gaben die Mitglieder den offiziellen Startschuss für den Wettbewerb „Erfolgsraum Altstadt 2025“ – mit Aufruf zur Bewerbung für Geschäftsideen und Gründungen in Westmecklenburg.
Kritik am Tourismusgesetz: Händler sehen Wettbewerbsnachteile
Deutlich wurde die Kritik am geplanten Tourismusgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das unter anderem die Einführung einer verpflichtenden, umsatzbezogenen Tourismusabgabe für Betriebe in prädikatisierten Kommunen vorsieht.
Der Ausschuss sieht darin eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung für den Einzelhandel:
Insbesondere die geplante Pflicht zur Umsatzmeldung an Kommunen wurde als „praxisfern und nicht aussagekräftig“ bezeichnet. Mehrere Mitglieder äußerten die Sorge, dass die neue Abgabe keine Rücksicht auf die tatsächliche Ertragslage der Händler nehme. Der Ausschuss sprach sich einstimmig gegen den aktuellen Gesetzentwurf aus.
Fairer Wettbewerb im Onlinehandel
Der Aktionsplan „E-Commerce“ der Bundesregierung wurde begrüßt. Der Ausschuss fordert eine konsequente Umsetzung zum Schutz vor unfairen Drittland-Angeboten – ohne zusätzliche Bürokratie für regionale Anbieter.
Öffnungszeitenverordnung MV
Seit 15. März 2025 gilt die neue Verordnung. Kritik gab es an der unklaren Rechtslage für Schwerin und fehlender Planungsvorlauf für lokale Händler.