Debatte zur Tourismusfinanzierung und Gesetzgebung in MV
Im Rahmen der Diskussion um die Finanzierung der touristischen Infrastruktur und des touristischen Marketings in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Jahren eine intensive Debatte um die Neuaufstellung der Tourismusfinanzierung geführt. Aktuell befindet sich der Entwurf eines Tourismusgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern in der Verbandsanhörung.
Aktuell: Seit über 10 Jahren wird in Mecklenburg-Vorpommern die Idee eines MV-Tourismusgesetzes mit dem Ziel der Neugestaltung der Tourismusfinanzierung und der Einführung einer unternehmensbezogenen Tourismusabgabe diskutiert. Nun liegt ein Gesetzentwurf vor. Die IHKs in MV haben eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Diese steht Ihnen hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB) als Download zur Verfügung.
2025: Entwurf Tourismusgesetz MV in Verbandsanhörung
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hatte sich vorgenommen als erstes deutsches Bundesland ein Tourismusgesetz zu erlassen, das die Tourismusfinanzierung neu ausgestalten soll. Dies umfasst auch die Einführung einer weitestegehend verpflichtenden unternehmensbezogenen Tourismusabgabe, die direkt und indirekt vom Tourismus profitierende Betriebe betrifft. Bisher kann nur in anerkannten Kur- und Erholungsorten zusätzlich zur gästebezogenen Kurabgabe auch eine unternehmensbezogene Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden. Nun liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbandsanhörung vor und sieht eine deutlich ausgeweitete unternehmensbezogene Tourismusabgabe vor.
Bis Ende März 2025 befassen sich Unternehmen verschiedener Gremien der IHK zu Schwerin mit dem Entwurf. Dies diente als Basis einer Stellungnahme. Die IHKs in MV haben am 27.03.2025 eine ablehnende Stellungnahme abgegeben.
- Stellungnahme der IHKs zum Entwurf des Tourismusgesetzes (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB)
- Pressemitteilung der IHKs in MV vom 28.03.2025
seit 2022: Tourismusgesetz, Tourismusbeauftragter, Tourismusbeirat
Für die zukunftsfähige Aufstellung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern bereitet die Landesregierung ein Tourismusgesetz vor. Das geplante Gesetz – es wäre das erste in Deutschland – soll die Tourismusfinanzierung neu aufstellen und die Strukturen auf lokaler und regionaler Ebene sichern.
- Der neu berufene Tourismusbeirat tagte erstmals im September 2022. Zudem wurden drei verschiedene Arbeitsgruppen initiiert: AG Tourismusgesetz, AG Tourismusakademie und AG Destinationen.
Laut Wirtschaftsministerium ist die Verabschiedung eines Tourismusgesetzes für MV für Anfang 2026 angedacht. - Tobias Woitendorf wurde als Tourismusbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Er soll als Berater der Landesregierung fungieren. Die Koordinierung der touristischen Zukunftsaufgaben (Tourismusgesetz, Destinationsentwicklung, Umsetzung der Landestourismuskonzeption) gehört zu seinen Aufgaben.
- Neue Prädikate "Tourismusort" und "Tourismusregion"
Anerkannte Tourismusorte und Tourismusregionen sind zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Die Fremdenverkehrsabgabe bleibt von der Gesetzesänderung unberührt. Zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe sind weiterhin nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte berechtigt.
2021: Anpassung Rechtsrahmen: Kur- und Fremdenverkehrsabgaben MV
Mit der Landesgesetzesänderung wurde der rechtliche Rahmen im Kurortgesetz und im Kommunalabgabengesetz M-V geschaffen, der die Tourismusfinanzierung in MV neu aufstellen soll. Künftig sollen auch touristische Regionen und Orte, die nicht zu den prädikatisierten Kur- und Erholungsorten gehören, eine gästebezogene Kurabgabe erheben können.
2020: Modellregionen ausgewählt
Im Oktober 2020 wurden die zur Förderung ausgewählten Projekte „Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption“ vorgestellt. Zu den Modellregionen, in denen Strategien zu den Themen Tourismusfinanzierung (einheitliches Erhebungsgebiet für Gästeabgaben), Prädikatisierung gebietsübergreifende Zusammenarbeit, Tourismusakzeptanz, Digitalisierung, Mobilität und Infrastrukturentwicklung erprobt werden, zählen:
- Insel Usedom und Wolgast
- Fischland-Darß-Zingst
- Ostseebad Kühlungsborn mit acht Gemeinden
- Stadt Rostock mit Güstrow, Teterow und Schwaan
- Mecklenburgische Seenplatte
2013: IHK lehnt Tourismusabgabe zu Unternehmenslasten ab
Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin lehnte bereits 2013 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes KAG M-V zur Einführung einer Tourismusabgabe ab. Die Resolution (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 45 KB) umfasst inhaltlich folgende Schwerpunkte:
- Ablehnung zusätzlicher Abgaben für Unternehmen, Mehrwert des Tourismus wird bereits besteuert
- Ablehnung zusätzlicher Bürokratie, stattdessen Forderung nach Bürokratieabbau
- Wettbewerbsnachteile für die touristischen Unternehmen, da die Preise erhöht werden müssten
- Bei neuen Abgaben ist eine Zusätzlichkeit der Mittel nicht gewährleistet, Haushaltsmittel werden dann typischerweise zurückgefahren
- Präferenz der IHK liegt bei freiwilligen Modellen, damit die am Tourismus beteiligten Unternehmen über die Verwendung der Einnahmen mitentscheiden können