Debatte um Tourismusfinanzierung MV

Im Rahmen der Diskussion um die Finanzierung der touristischen Infrastruktur und des touristischen Marketings in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Jahren eine intensive Debatte um die Neuaufstellung der Tourismusfinanzierung geführt. Aktuell wird ein Tourismusgesetz für Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet, dass 2025 vorliegen soll.

2022: Tourismusgesetz, Tourismusbeauftragter, Tourismusbeirat

Für die zukunftsfähige Aufstellung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern bereitet die Landesregierung ein Tourismusgesetz vor. Das geplante Gesetz – es wäre das erste in Deutschland – soll die Tourismusfinanzierung neu aufstellen und die Strukturen auf lokaler und regionaler Ebene sichern.
  • November 2022: Der neu berufene Tourismusbeirat tagte erstmals unter Leitung des Tourismusministers Reinhard Meyer und des Landestourismusbeauftragten Tobias Woitendorf.   
  • Juni 2022: Tobias Woitendorf wurde als Tourismusbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Er soll als Berater der Landesregierung fungieren. Die Koordinierung der touristischen Zukunftsaufgaben (Tourismusgesetz, Destinationsentwicklung, Umsetzung der Landestourismuskonzeption) gehört zu seinen Aufgaben. 
  • 2022: Weitere “Tourismusorte” wurden anerkannt.

2021: Anpassung Rechtsrahmen: Kur- und Fremdenverkehrsabgaben MV

Mit der Landesgesetzesänderung wurde der rechtliche Rahmen im Kurortgesetz und im Kommunalabgabengesetz M-V geschaffen, der die Tourismusfinanzierung in MV neu aufstellen soll. Künftig sollen auch touristische Regionen und Orte, die nicht zu den prädikatisierten Kur- und Erholungsorten gehören, eine gästebezogene Kurabgabe erheben können.
Erstmals wurde im Dezember 2021 die Anerkennungen als “Tourismusort” verliehen. Die Tourismusorte können künftige eine Kurabgabe einführen. 

2020: Modellregionen ausgewählt

Im Oktober 2020 wurden die zur Förderung ausgewählten Projekte „Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption vorgestellt. Zu den Modellregionen, in denen Strategien zu den Themen Tourismusfinanzierung (einheitliches Erhebungsgebiet für Gästeabgaben), Prädikatisierung gebietsübergreifende Zusammenarbeit, Tourismusakzeptanz, Digitalisierung, Mobilität und Infrastrukturentwicklung erprobt werden, zählen:
  • Insel Usedom und Wolgast
  • Fischland-Darß-Zingst
  • Ostseebad Kühlungsborn mit acht Gemeinden
  • Stadt Rostock mit Güstrow, Teterow und Schwaan
  • Mecklenburgische Seenplatte
Die Modellregionen erhalten für die Dauer von zwei Jahren (Start 01.01.2021) jeweils 100.000 Euro pro Jahr zur Finanzierung von Personalstellen für die Projektleitung in ihrer Region. Die Finanzierung der konkreten Vorhaben in den Modellregionen erfolgt aus verschiedenen Förderprogrammen.

2019: Steuerungsgremium eingerichtet

2019 richtete das Wirtschaftsministerium dazu ein Steuerungsgremium zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption – Tourismusfinanzierung ein. 

2013: IHK lehnt Tourismusabgabe zu Unternehmenslasten ab 

Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin lehnte bereits 2013 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes KAG M-V zur Einführung einer Tourismusabgabe ab. Die Resolution (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 45 KB) umfasst inhaltlich folgende Schwerpunkte:
  • Mehrwert durch Tourismus wird bereits besteuert
  • Zusätzlichkeit der Mittel ist nicht gewährleistet
  • Nationale und internationale Wettbewerbsnachteile
  • Erhöhter Bürokratieaufwand für die Unternehmen
  • Unterstützung der freiwilligen Beteiligungsmodelle der Wirtschaft (Marketinginitiative der Wirtschaft)