Debatte zur Tourismusfinanzierung und Gesetzesplanung in MV
Im Rahmen der Diskussion um die Finanzierung der touristischen Infrastruktur und des touristischen Marketings in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Jahren eine intensive Debatte um die Neuaufstellung der Tourismusfinanzierung geführt. Aktuell wird ein Tourismusgesetz für Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet, dass 2025 vorliegen soll.
seit 2022: Tourismusgesetz, Tourismusbeauftragter, Tourismusbeirat
Für die zukunftsfähige Aufstellung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern bereitet die Landesregierung ein Tourismusgesetz vor. Das geplante Gesetz – es wäre das erste in Deutschland – soll die Tourismusfinanzierung neu aufstellen und die Strukturen auf lokaler und regionaler Ebene sichern.
- Der neu berufene Tourismusbeirat tagte erstmals im September 2022. Zudem wurden drei verschiedene Arbeitsgruppen initiiert: AG Tourismusgesetz, AG Tourismusakademie und AG Destinationen.
Laut Wirtschaftsministerium ist die Verabschiedung eines Tourismusgesetzes für MV für Anfang 2026 angedacht. - Tobias Woitendorf wurde als Tourismusbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Er soll als Berater der Landesregierung fungieren. Die Koordinierung der touristischen Zukunftsaufgaben (Tourismusgesetz, Destinationsentwicklung, Umsetzung der Landestourismuskonzeption) gehört zu seinen Aufgaben.
- Neue Prädikate "Tourismusort" und "Tourismusregion"
Anerkannte Tourismusorte und Tourismusregionen sind zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Die Fremdenverkehrsabgabe bleibt von der Gesetzesänderung unberührt. Zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe sind weiterhin nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte berechtigt.
2021: Anpassung Rechtsrahmen: Kur- und Fremdenverkehrsabgaben MV
Mit der Landesgesetzesänderung wurde der rechtliche Rahmen im Kurortgesetz und im Kommunalabgabengesetz M-V geschaffen, der die Tourismusfinanzierung in MV neu aufstellen soll. Künftig sollen auch touristische Regionen und Orte, die nicht zu den prädikatisierten Kur- und Erholungsorten gehören, eine gästebezogene Kurabgabe erheben können.
2020: Modellregionen ausgewählt
Im Oktober 2020 wurden die zur Förderung ausgewählten Projekte „Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption“ vorgestellt. Zu den Modellregionen, in denen Strategien zu den Themen Tourismusfinanzierung (einheitliches Erhebungsgebiet für Gästeabgaben), Prädikatisierung gebietsübergreifende Zusammenarbeit, Tourismusakzeptanz, Digitalisierung, Mobilität und Infrastrukturentwicklung erprobt werden, zählen:
- Insel Usedom und Wolgast
- Fischland-Darß-Zingst
- Ostseebad Kühlungsborn mit acht Gemeinden
- Stadt Rostock mit Güstrow, Teterow und Schwaan
- Mecklenburgische Seenplatte
2013: IHK lehnt Tourismusabgabe zu Unternehmenslasten ab
Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin lehnte bereits 2013 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes KAG M-V zur Einführung einer Tourismusabgabe ab. Die Resolution (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 45 KB) umfasst inhaltlich folgende Schwerpunkte:
- Mehrwert durch Tourismus wird bereits besteuert
- Zusätzlichkeit der Mittel ist nicht gewährleistet
- Nationale und internationale Wettbewerbsnachteile
- Erhöhter Bürokratieaufwand für die Unternehmen
- Unterstützung der freiwilligen Beteiligungsmodelle der Wirtschaft (Marketinginitiative der Wirtschaft)