Nr. 2146

Gewerberecht

Grundsätzlich besteht allgemeine Gewerbefreiheit, so dass jedermann der Betrieb eines Gewerbes gestattet ist. Hier erhalten Sie Informationen zu diesem Thema.
Ass. iur.Thilo Krüger
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Recht, Steuern, Zentrale Dienste