Der digitale Gewerbesteuerbescheid
Welche Vorteile der digitale Gewerbesteuerbescheid Unternehmen bietet und was diese jetzt schon tun können, haben wir für Sie aufbereitet.
In einer immer stärker digitalisierten Welt sollen nun auch im Bereich der Steuerverwaltung innovative Wege in Form eines digitalen Gewerbesteuerbescheides beschritten werden. Er dient der teilweisen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und ermöglicht Unternehmen eine effizientere und zeitsparende Abwicklung ihrer steuerlichen Pflichten.
Was genau ist der digitale Gewerbesteuerbescheid?
Beim digitalen Gewerbesteuerbescheid handelt es sich um eine elektronische Version des herkömmlichen schriftlichen Bescheids, den Unternehmen von den Finanzbehörden erhalten. Anstelle der aktuell üblichen Übersendung auf dem Postweg, wird er in digitaler Form an das Unternehmen übermittelt.
Dabei soll der Bescheid über das Postfach „Mein Unternehmenskonto“ im Onlineportal „ELSTER“ zugestellt werden.
Dabei soll der Bescheid über das Postfach „Mein Unternehmenskonto“ im Onlineportal „ELSTER“ zugestellt werden.
Damit dies funktioniert muss allerdings die jeweils zuständige Kommune an „ELSTER-TRANSFER“, einen Service zum Datenaustausch mit den Steuerverwaltungen, angebunden sein.
Stand in Mecklenburg-Vorpommern
183 Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zeigen Interesse und nehmen an den Terminen zur Umsetzung teil. 44 Kommunen befinden sich bereits der Testphase (darunter Schwerin, Ludwigslust und Amt Sternberger Seenlandschaft). 12 Kommunen haben bereits erfolgreich Gewerbestseuerbescheide in digitaler Form erlassen (Stand 11.11.2025).
Über die Teilnahme Ihrer Kommune oder den Stand der Umsetzung, besuchen Sie die Internetseiten “digitaler Gewerbesteuerbescheid”.
Wie erhalten Unternehmen einen digitalen Gewerbesteuerbescheid?
Seit April 2023 können Unternehmen bei Abgabe Ihrer Steuererklärung angeben, ob Sie Ihren Bescheid digital erhalten möchten. Dies ist unter „Mein Elster“ in der Auswahl „elektronischer Zustellwunsch“ möglich.
Auch wenn die betreffende Kommune keine Pilot- oder Testkommune ist, erhält sie einen Hinweis über die entsprechende Nachfrage.
Weitere Informationen
- unter www. digitaler-gewerbesteuerbescheid.de
- unter www.elster.de
