Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen (§ 56 IfSG) ausgesetzt

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern hat die Verbände darüber unterrichtet, dass die Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen nach § 56 Abs. 1 und Abs. 5 IfSG vorübergehend ausgesetzt wurde.
Hintergrund sind zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die Anlass zur Überprüfung der bisherigen Verwaltungspaxis geben. Des Weiteren wurde zwischenzeitlich in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zugelassen, die die gleichen Rechtsfragen zum Gegenstand haben.
Bis zur höchstrichterlichen Entscheidung des BVerwG ist die Bearbeitung der Anträge daher ausgesetzt. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) wird die Antragstellenden hierüber auch nochmal separat informieren.