Nr. 2703

Infos zu Arbeitsverträgen

Arbeitsverhältnisse können auf unterschiedliche Weise beendet werden. Hier finden Sie u.a. aktuelle Informationen zur Kündigung, Abmahnung und zur Aufhebung von Arbeitsverträgen.
Bronzestatue Justitia in der linken Hand eine Waage haltend © IHK zu Schwerin

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Erfahren Sie hierzu weitere Details.

Handschlag über Tisch © www.pixabay.de

Bei künftigen Einstellungen von Mitarbeitern muss der Arbeitgeber mehr Informationen geben als bisher. Das Nachweisgesetz gilt seit 01.08.2022. Erfahren Sie hierzu wichtige Infos.

Beschäftigt ein Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter, so gilt das Kündigungsschutzgesetz. Fristen und Gründe für das Beenden von Arbeitsverträgen sind gesetzlich geregelt.

Der allgemeine Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen. Vor jeder ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber ist zu prüfen, ob dieses anwendbar ist.

Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber in einer hinreichend deutlichen Art und Weise ein konkretes Fehlverhalten des Arbeitnehmers und warnt ihn mit der Androhung der Kündigung vor weiteren Verstößen. Wir geben Hinweise zum Abmahnverfahren.

In einem Aufhebungsvertrag wird die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geregelt, ohne dass die Parteien an Kündigungsschutzvorschriften und Kündigungsfristen gebunden sind. Ungeschickt formulierte Aufhebungsverträge können sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber unangenehme Folgen auslösen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Punkte.

Ass. iur.Thilo Krüger
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Recht, Steuern, Zentrale Dienste