Gesetzliche Änderungen in 2025
- Arbeitszeugnisse in elektronische Form
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen ab 28.06.2025 Pflicht
- Beitragsbemessungsgrenzen
- CO2-Abgabe
- E-Rechnung
- Grundfreibeträge
- Grundsteuerreform
- Hotelmeldeschein entfällt (für inländische Gäste)
- Kassenbon Meldepflicht
- Kleinunternehmerregelung
- Mindestlohn
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- NIS2-Richtlinie
- Photovoltaikanlagen-Steuerbefreiung (§ 3 NR. 72 EStG)
- Postrecht
- Produktsicherheit: Neue EU-Verordnung bringt wichtige Änderung
- Wirtschaftsidentifikationsnummer
Arbeitszeugnisse in elektronische Form
Bisher müssen Arbeitszeugnisse ausgedruckt und händisch unterschrieben werden. Seit dem 01.08.2024 dürfen zumindest Ausbildungszeugnisse in elektronischer Form ausgestellt werden. Ab dem 01.01.2025 gilt dies auch für Arbeitszeugnisse. Die Unterschrift muss dafür mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen und der Zeugnisempfänger muss in die elektronische Form einwilligen. Das Zeugnis muss weiterhin händisch unterschrieben werden, wenn die qualifizierte elektronische Signatur wegen des daraus ersichtlichen Zeitstempels unzulässige Rückschlüsse zulasten des Zeugnisempfängers zulassen würde und eine Rückdatierung rechtlich erforderlich ist, z. B. im Fall von Zeugnisberichtigungen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen ab 28.06.2025 Pflicht
Was für öffentliche Einrichtungen bereits vorgeschrieben ist, wird ab dem 28. Juni 2025 auch für privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtend: die Barrierefreiheit. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen (auch Online-Shops) für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sind. Dies bedeutet, dass Informationen und Bedienungen über verschiedene Sinneskanäle zugänglich sein müssen, z. B. Vorlesefunktionen oder visuelle Anpassungen wie Schriftgröße und Kontrast. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen. Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnungen und im schlimmsten Fall Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden, steigen 2025:
In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. 2024 waren es noch 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat.
CO2-Abgabe
Ab dem 1. Januar 2025 wird die CO₂-Abgabe, die aktuell bei 45 Euro pro Tonne liegt, auf 55 Euro pro Tonne erhöht.
E-Rechnung
Die verpflichtende E-Rechnung wird zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt. Eine E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung, die in einem festgelegten Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. PDF-Dateien, Bilddateien oder eingescannte Papierrechnungen gelten nicht als E-Rechnung. Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben. Die E-Rechnungspflicht soll nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise gelten.
Wir stellen Ihnen das Formular zur Verfügung, mit dem Sie uns Ihr Einverständnis zur Umstellung auf den elektronischen Rechnungsversand erteilen → Formular: E-Rechnung (Einverständniserklärung).
Grundfreibeträge
Der Bundesrat hat Ende November einer Erhöhung des Grundfreibetrages – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – zugestimmt. Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro für Alleinstehende und auf 23.568 Euro für Ehepaare.
Grundsteuerreform
Die Reform der Grundsteuer tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft. Die derzeit noch geltenden Einheitswerte als Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer werden mit Wirkung vom 1. Januar 2025 von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.
Hotelmeldeschein entfällt (für inländische Gäste)
Das Bürokratieentlastungsgesetz hat zu einer Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) geführt. Dies bedeutet, dass in Hotels und Pensionen der Meldeschein für inländische Gäste entfällt. Auch eine digitale Erhebung der Daten ist nicht notwendig. Für ausländische Gäste bleibt jedoch die Meldepflicht bestehen.
Kassenbon Meldepflicht
Zum 1. Januar 2025 greift die gesetzlich geregelte Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS). Die bisherige Aussetzung der Meldepflicht für die Anschaffung oder Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme endet am 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 steht das Meldeverfahren gemäß § 146a Abs. 4 AO zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel.
Kleinunternehmerregelung
Mit dem Jahressteuergesetz 2024, welches vom Bundestag am 18.10.2024 verabschiedet wurde, wird die Kleinunternehmerregelung ab 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert. Die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) werden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben. Bei den neuen Grenzbeträgen handelt es sich um Netto-Grenzen, bisher waren diese als Brutto-Grenzen ausgestaltet.
Bisher konnten Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nur für inländische Umsätze anwenden. Zukünftig ist dies auch für Umsätze innerhalb des Gemeinschaftsgebietes möglich. Voraussetzung: Der im Gemeinschaftsgebiet erzielte Gesamtumsatz darf sowohl im vorangegangenen als auch im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschritten haben. Daneben muss der Ansässigkeitsstaat eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer erteilen. Damit einher geht jedoch die bürokratische Pflicht, eine quartalsweise Umsatzmeldung abzugeben.
Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt von aktuell 12,41 Euro zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ab dem 1. Januar 2025 müssen große Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Unternehmen erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Maßnahmen gegen Cyberangriffe zu ergreifen. Seit dem 18. Oktober 2024 gelten neue Meldepflichten und Sicherheitsvorgaben. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen.
Photovoltaikanlagen-Steuerbefreiung (§ 3 NR. 72 EStG)
Die für die Anwendung der Steuerbefreiung zulässige Bruttoleistung wird von 15 kW (peak) auf 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit steigen. Die Änderung soll klarstellen, dass auch bei Gebäuden mit mehreren Gewerbeeinheiten, aber ohne Wohneinheiten, Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW (peak) je Einheit begünstigt sind. Zudem handelt es sich bei dieser Steuerbefreiung um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Diese Neuregelung soll für Anlagen gelten, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb gehen, angeschafft oder erweitert werden.
Postrecht
Online-Shops und Versandhandel aufgepasst: Ab 2025 dürfen nicht nur Briefe länger unterwegs sein, Pakete über 10 kg müssen nun auch mit einem sichtbaren Hinweis auf das Gewicht gekennzeichnet werden.
In diesem Zusammenhang werden auch die Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen in Verfahrensgesetzen und Gerichtsordnungen angepasst. Bescheide gelten nicht mehr in drei, sondern erst vier Tage nach Absenden als bekanntgegeben.
Produktsicherheit: Neue EU-Verordnung bringt wichtige Änderung
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation - GPSR) gilt ab Dezember 2024 für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Mit der neuen Verordnung werden Produktsicherheit und Verbraucherschutz gestärkt. Außerdem wird es leichter, unsichere Produkte zu reparieren, zurückzugeben oder zu ersetzen.
Wirtschaftsidentifikationsnummer
Seit November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an alle wirtschaftlich Tätigen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung und bleibt während der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert. Sie ersetzt nicht die Steuer- oder USt-IdNr.