Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde steigen. Nach dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in Deutschland und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt seit 2015 ein flächendeckender Mindestlohn, der auf Empfehlung der Mindestlohnkommission in der Regel alle zwei Jahre angepasst wird.

Detaillierte Informationen zum Mindestlohn

Weitere Informationen

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert über den Mindestlohn.
  • Die BMAS-Hotline für Fragen von Arbeitgebern ist erreichbar unter Tel.: 030 60280028.