Der gesetzliche Mindestlohn

Nach dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in Deutschland und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt seit 2015 ein flächendeckender Mindestlohn, der auf Empfehlung der Mindestlohnkommission in der Regel alle zwei Jahre angepasst wird. Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 steigt er auf 12,82 Euro. Das Wichtigste haben wir für Sie zusammengestellt.

Weitere Informationen

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert über den Mindestlohn.
  • Die BMAS-Hotline für Fragen von Arbeitgebern ist erreichbar unter Tel.: 030 60280028.

Detaillierte Informationen zum Mindestlohn