Katar: Dokumente wieder im Original vorlegen

Für die Einfuhrzollanmeldung in Katar sind seit dem 01.04.2022 wieder Originale der Einfuhrdokumente vorzulegen. Damit ist die im März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Erleichterung aufgehoben worden. Im Rahmen der Erleichterung war es möglich, Kopien bzw. nicht bescheinigte Dokumente auch ohne Sicherheitsleistung zur Zollabfertigung vorlegen zu können.
  • Achtung!: Werden statt der Originale nur Kopien oder nicht bescheinigte Handelsdokumente vorgelegt, muss eine Sicherheitsleistung von einem Prozent des Warenwertes, mindestens aber 150 USD, hinterlegt werden. Diese kann gegen Vorlage der Originaldokumente innerhalb von 90 Tagen ausgelöst werden.
  • Hinweis: Elektronische ausgestellte Ursprungszeugnisse und elektronisch bescheinigte Handelsrechnungen gelten als Originale.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Rabab El-Tanamly von der AHK Repräsentanz in Doha, Katar, zur Verfügung.

Kontakt:

Frau Rabab El-Tanamly
Senior Consultant
AHK Repräsentanz Doha, Katar
E-Mail: rabab.eltanamly@ahkqatar.com; info@ahkqatar.com
Tel.:: +974 44311153 | Mobile: +974 33444570 | Fax: +974 44311154