Einfuhrverfahren für EU-Waren

Der britische Zoll informiert, dass die Abwicklung der Einfuhr von Waren aus der EU in das Vereinigte Königreich 2021 stufenweise eingeführt wird. Unternehmen wird damit ein längerer Zeitraum eingeräumt, die Importanforderungen in Ihre Unternehmensabwicklungen einzubinden.

Das UK Border Operating Model

Das Border Operating Model sieht unter anderem die schrittweise Umsetzung von Einfuhrkontrollen durch den britischen Zoll vor. Diese Fristen sollen nun wie folgt verschoben werden:
  • Die Anforderungen für die Voranmeldung von Waren, die veterinär- oder pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen (SPS-Waren), die am 1. Oktober 2021 eingeführt werden sollten, werden nun am 1. Januar 2022 eingeführt.
  • Die Vorlage von Veterinärbescheinigungen für die Ausfuhr (Export Health Certificates), die am 1. Oktober 2021 eingeführt werden sollten, werden nun am 1. Juli 2022 eingeführt.
  • Die Vorlage von Pflanzengesundheitszeugnissen und physische Kontrollen von SPS-Gütern an Grenzkontrollstellen, die am 1. Januar 2022 eingeführt werden sollten, werden nun am 1. Juli 2022 eingeführt.
  • Sicherheitserklärungen (ESumA) für Einfuhren werden statt ab dem 1. Januar 2022 ebenfalls erst ab dem 1. Juli 2022 erforderlich sein.
  • Vollständige Zollerklärungen und -kontrollen werden dagegen, wie bereits angekündigt, am 1. Januar 2022 eingeführt.
  • 01.09.2022: Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle Molkereiprodukte
  • 01.11.2022: Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle übrigen regulierten Produkte tierischen Ursprungs, einschließlich zusammengesetzter Produkte und Fischprodukte.
Hierzu hat die britische Regierung das UK Border Operating Model veröffentlicht. Es soll Klarheit und Sicherheit schaffen und enthält technische Einzelheiten zu den Abläufen an der Grenze zur EU nach Ende der Übergangsphase. Es wird erklärt, auf was sich Händler, Spediteure, Häfen und Frachtführer einstellen müssen. Dieses Model wird regelmäßig angepasst.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Britischen Regierung.

Update 28.04.2022:

Die britische Regierung hat am 28.04.2022 die erneute Verschiebung von noch ausstehenden Zollmaßnahmen bei der Einfuhr bekannt gegeben. Statt wie bisher geplant zum 01.07.2022 sollen die bislang noch nicht umgesetzten Maßnahmen erst Ende 2023 in Kraft treten.

Importeur im Vereinigten Königreich

Britische Importeure benötigen für die Zollabwicklung eine “UK-EORI-Nummer” bzw. können sich (indirekt) von einem im VK ansässigen Zollagenten vertreten lassen.
Europäische Exporteure sollten nach Möglichkeit nicht die Einfuhrverzollung im Drittland (VK) übernehmen, da die administrativen Voraussetzungen regelmäßig nicht erfüllt sind. Unternehmen sollten ihre Incoterms dahingehend überprüfen.
Als Importeur treten EU-Exporteure üblicherweise nur dann auf, wenn sie vertraglich für die Einfuhrabfertigung im VK zuständig sind (z.B. Incoterm DDP, Konsignationslager etc.).
Dies sollte wenn möglich unbedingt vermieden werden, soweit man nicht im VK (steuer- und zollrechtlich = Ansässigkeit) registriert ist.
Soweit sich die Einfuhrabwicklung durch den EU-Exporteur im VK nicht vermeiden lässt, kann gegebenenfalls ein britischer Zolldeklarant helfen: List of customs agents and fast parcel operators.
Gute Nachricht: das VK verwendet bei der Einfuhr mindestens bis Juli 2021 planmäßig dieselben zehnstelligen Warennummern wie die EU (TARIC).
Einfuhrumstazsteuer: Die britische Einfuhrumsatzsteuer wird separat vom Finanzamt erhoben und kann direkt verrechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Eigentumsübergang erfolgt. Beim Cross-border E-Commerce von Kleinsendungen sind jedoch Besonderheiten zu beachten.

Carnets

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Ausstellung von Carnets für Großbritannien für folgende Fälle möglich:
  • Berufsausrüstung
  • Ausstellungen und Messen
  • Warenmuster
  • Wissenschaftliche Geräte

Vorübergehende Verwendung

und wiederverwertbare Verpackung

Die Britische Regierung hat umfassende Informationen zum Thema vorübergehende Verwendung auf Ihrer Webseite veröffentlicht. Darunter finden sich auch Hinweise vom 22. Dezember 2020 zum Umgang mit Im- und Export von mehrfach verwendbaren Verpackungen („reusable packaging“).
Demnach können diese elektronisch angemeldet werden, oder – soweit möglich – vor Ort registriert werden. Wiederverwendbare Verpackungen sind Verpackungen, die dazu bestimmt sind, empfindliche Gegenstände vor Transportschäden zu schützen und nicht für den Wiederverkauf bestimmt sind. Dazu gehören Kunststoff- oder Metallkäfige, Kisten oder Rahmen.

Einfuhr von Kleinsendungen bis 135 GBP

Im VK gilt eine Erleichterung für Einfuhren von Waren bis zu einem Wert von 135 Pfund. Mehr dazu finden Sie im dazugehörigen Artikel.