Einfuhrzollkontrollen im VK verschoben

Die britische Regierung hat am 11.03.2021 mit ihrem Statement wichtige Anpassungen ihres Border Operating Models angekündigt.
Ein entsprechender Hinweis ist auf der Website des britischen Zolls HMRC abrufbar (Verlinkungen am Ende dieses Artikels).
Das Border Operating Model sieht unter anderem die schrittweise Umsetzung von Einfuhrkontrollen durch den britischen Zoll vor. Diese soll nun erneut wie folgt verschoben werden:
  • Die Anforderungen für die Voranmeldung von Waren, die veterinär- oder pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen (SPS-Waren), die am 1. Oktober 2021 eingeführt werden sollten, werden nun am 1. Januar 2022 eingeführt.
  • Die Vorlage von Veterinärbescheinigungen für die Ausfuhr (Export Health Certificates), die am 1. Oktober 2021 eingeführt werden sollten, werden nun am 1. Juli 2022 eingeführt.
  • Die Vorlage von Pflanzengesundheitszeugnissen und physische Kontrollen von SPS-Gütern an Grenzkontrollstellen, die am 1. Januar 2022 eingeführt werden sollten, werden nun am 1. Juli 2022 eingeführt.
  • Sicherheitserklärungen (ESumA) für Einfuhren werden statt ab dem 1. Januar 2022 ebenfalls erst ab dem 1. Juli 2022 erforderlich sein.
  • Vollständige Zollerklärungen und -kontrollen werden dagegen, wie bereits angekündigt, am 1. Januar 2022 eingeführt.

Update 28.04.2022:

Die britische Regierung hat am 28.04.2022 die erneute Verschiebung von noch ausstehenden Zollmaßnahmen bei der Einfuhr bekannt gegeben. Statt wie bisher geplant zum 01.07.2022 sollen die bislang noch nicht umgesetzten Maßnahmen erst Ende 2023 in Kraft treten.
Offiziell begründet die britische Regierung die erneute Verschiebung in ihrer Erklärung vom 28.04.2022 mit der Absicht, britische Unternehmen und Verbraucher mit Blick auf deutlich gestiegene Energiepreise sowie auf Lieferkettenprobleme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem russischen Angriff auf die Ukraine vorerst nicht zusätzlich zu belasten. Nach eigenen Angaben erspare die erneute Verschiebung britischen Importeuren Zusatzkosten von 1 Milliarde Pfund pro Jahr.
Damit wird es vorerst keine Änderungen im Vergleich zur heutigen Einfuhrpraxis geben!
Bei den auf Ende 2023 verschobenen Maßnahmen handelt es sich um folgende Dokumentations- und Kontrollanforderungen bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern nach Großbritannien:
Datum bisher
Datum neu
Maßnahme
1.7.2022
Ende 2023
Sicherheitserklärungen (ESumA) für sämtliche Einfuhren
1.7.2022
Ende 2023
Bescheinigungs- und Warenkontrollen für:
  •     alle verbleibenden regulierten tierischen Nebenprodukte
  •     alle regulierten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
  •     sämtliches Fleisch und Fleischerzeugnisse
  •     alle übrigen risikobehafteten Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
1.7.2022
Ende 2023
Verlagerung der Einfuhrkontrollen von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen mit hoher Priorität vom Bestimmungsort auf ausgewiesene Grenzkontrollstellen (Border Control Posts, BCP)
1.7.2022
Ende 2023
Einfuhrkontrollen von lebenden Tieren an ausgewiesenen Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP)
1.9.2022
Ende 2023
Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle Molkereiprodukte
1.11.2022
Ende 2023
Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle übrigen regulierten Produkte tierischen Ursprungs, einschließlich zusammengesetzter Produkte und Fischprodukte.
Die britische Regierung will zudem prüfen, wie die oben genannten Maßnahmen auf bessere Art und Weise implementiert werden können. Hierzu wurde ein neues „Target Operating Model“ angekündigt, dass im Herbst 2022 veröffentlicht werden soll.
Update 18.11.2021:
  • 1.9.2022: Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle Molkereiprodukte
  • 1.11.2022: Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle übrigen regulierten Produkte tierischen Ursprungs, einschließlich zusammengesetzter Produkte und Fischprodukte.
Im Folgenden finden Sie die ursprünglich angesetzten Fristen sowie den ersten Aufschub:
  • Ursprünglich 01.04.2021: Voranmeldepflicht für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Products of Animal Origin (POAO), bestimmte tierische Nebenprodukte (animal by-products, ABP) und Hochrisiko-Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs (High Risk Food Not Of Animal Origin, HRFNAO) → verschoben auf den 01.10.2021
  • Ursprünglich 01.04.2021: Vorlage entsprechender Gesundheitszertifikate für Produkte und Nebenprodukte tierischen Ursprungs → verschoben auf den 01.10.2021
  • Ursprünglich 01.04.2021: Physische SPS-Kontrollen für POAO, bestimmte ABP und HRFNAO an Grenzzollstellen → verschoben auf den 01.01.2022
  • Ursprünglich 01.04.2021: Physische SPS-Kontrollen von Hochrisikopflanzen an Grenzkontrollstellen statt am Bestimmungsort → verschoben auf den 01.01.2022
  • Ursprünglich 01.07.2021: Voranmeldungen und Dokumentenkontrollen, einschließlich Pflanzengesundheitszeugnisse, für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko → verschoben auf den 01.01.2022
  • Ursprünglich 01.07.2021: Physische Kontrollen an den Grenzkontrollstellen für lebende Tiere, Pflanzen und Pflanzenprodukte mit geringem Risiko → verschoben auf den 1.3.2022
  • Ursprünglich 01.07.2021: Sicherheitserklärungen (ESumA) für Importe → verschoben auf den 01.01.2022
  • Ursprünglich 01.07.2021: Auslaufen der Möglichkeit, Einfuhrzollanmeldungen bis zu sechs Monate nach der Einfuhr abzugeben → verschoben auf den 01.01.2022

Update vom 07.09.2021: Die → Tagesschau und die BBC berichten von einer Ankündigung der britischen Regierung, die Zollkontrollen in der Irischen See auch weiterhin auszusetzen.