Incoterms® 2020

Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris gibt seit dem Jahr 1936 „Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln” heraus, die als Incoterms (International Commercial Terms) bekannt sind. Seit dieser Zeit sind die Incoterms immer wieder an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst worden. Die aktuelle Fassung der Incoterms® 2020 ist seit dem 1. Januar 2020 gültig.

Was regeln die Incoterms?

Bei den Incoterms handelt es sich um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen. Die Nutzung der Incoterms ermöglicht es den Vertragsparteien, die jeweiligen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Warentransport klar zu definieren. Der Lieferweg einer Ware vom Versandort zum Bestimmungsort wird durch den von den Vertragsparteien vereinbarten Übergabepunkt in zwei Wegstrecken geteilt. Welche Verpflichtungen die Vertragsparteien jeweils für ihre Wegstrecke treffen, regeln die Incoterms. Grundsätzlich gilt: Für die Wegstrecke bis zum Übergabepunkt ist der Verkäufer, danach ist der Käufer zuständig.
Im Rahmen ihres Regelungsbereichs regeln die Incoterms originär,
  • welche Verpflichtungen jeder Vertragsteil für seine Wegstrecke übernehmen muss;
  • welche Kosten jeder Vertragsteil für seine Wegstrecke zu tragen hat;
  • wer welches Transportrisiko abdeckt.
Daneben wird geregelt,
  • wer die Warendokumente beschaffen muss, wer dafür die Kosten trägt und wer einen eventuell entstehenden Zoll zu zahlen hat;
  • wer welche Transportdokumente beschaffen muss und wer dafür die Kosten zu tragen hat;
  • wer für wen die Ware versichern und wer dafür die Kosten übernehmen muss;
  • wer den anderen Partner, wann und worüber informieren muss;
  • wer die Warenprüfung machen und wer die Kosten dafür übernehmen muss;
  • wie die Ware verpackt werden und wer die Verpackung zahlen muss.

Was regeln die Incoterms nicht?

Rechtsprobleme wie beispielsweise der Vertragsabschluss, die Eigentumsübertragung, die Zahlungsabwicklung oder die Rechtsfolgen von Vertragsbrüchen werden hingegen nicht geregelt. Maßgeblich hierfür sind die kaufvertraglichen Bestimmungen oder das dem Vertrag zugrunde liegende Recht.

Welche Klauseln beinhalten die Incoterms2020 und wie werden diese eingeteilt?

Klauseln für alle Transportarten (Straße, Schiene, Wasser, Luft)
EXW - Ex Works/Ab Werk
FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer
CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei
CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert
DAP- Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort
DPU - Delivered At Place Unloaded/Geliefert benannter Ort entladen
DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt
Klauseln ausschließlich für den Seeverkehr (Wasser)
FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff
FOB - Free On Board/Frei an Bord
CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht
CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht

Die Klauseln für alle Transportarten

EXW - Ex Works/Ab Werk ... benannter Ort

Die EXW-Klausel ist eine reine Abholklausel. Sie bestimmt nur die Mindestverpflichtung des Verkäufers, die Produkte am benannten Ort zur Abholung bereitzustellen. Dem Verkäufer entstehen also keine Transportkosten. Auch das Verladen und Freimachen zur Ausfuhr ist nicht Sache des Verkäufers. Die Ware muss nur verpackt und gekennzeichnet sein.
Die EXW- Klausel ist aus folgenden Gründen nur mit Bedacht anzuwenden:
Soweit es aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Exportland nur den Exporteuren gestattet ist, sich um die Ausfuhranmeldung zu kümmern und gegebenenfalls die Ausfuhrgenehmigungen zu beantragen, ist die EXW-Klausel ungeeignet. EXW überlässt die Ausfuhrpflichten nämlich komplett dem Käufer. Dieser kann aber ohne Mitwirkung durch den Verkäufer faktisch oft nicht imstande sein, die Ware auszuführen, insbesondere weil ihm benötigte Informationen fehlen. Somit ist es in solchen Fällen in der Regel besser, die FCA-Klausel anzuwenden. Aus genannten Gründen empfiehlt es sich, die Klausel EXW insbesondere für den nationalen Warentransport anzuwenden.
EU-Factsheet zu Incoterms® und Sanktionen (Fokus EXW)
Im Factsheet der EU wird ein besonderer Fokus auf die Regel „Ex Works“ (EXW) gelegt. Darin wird erläutert, wie die Incoterms®-Regeln mit den EU-Sanktionen zusammenhängen und welche Verantwortlichkeiten Verkäufer und Käufer bei EXW-Lieferungen haben. Die EU-Rechtsvorschriften über restriktive Maßnahmen (Sanktionen) sind in Ratsverordnungen festgelegt. Die Einhaltung dieser Sanktionen ist für alle Personen, die der EU-Rechtsprechung unterliegen, verpflichtend. Dazu gehören Einzelpersonen auf dem Gebiet der EU, EU-Bürger unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, in der EU gegründete Unternehmen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU geschäftlich tätig sind, sowie ausländische Unternehmen, die in der EU Geschäfte tätigen. Privatrechtliche Vereinbarungen können nicht von den EU-Sanktionen abweichen. Die Verwendung von Incoterms®-Regeln wie EXW ändert daher in keiner Weise die sanktionsbezogenen Verpflichtungen. Dazu gehört die Verpflichtung, sicherzustellen, dass bestimmte Waren nicht in verbotene Bestimmungsländer wie Russland oder Belarus gelangen. Exporteure/Verkäufer sollten alle zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer ... benannter Übergabeort

Der Verkäufer muss die Ware zu dem vom Käufer bestimmten Lieferort bringen. Der Verkäufer sorgt auf seine Kosten für Verpackung, Warenprüfung und Freimachung der Ware zur Ausfuhr. Abhängig vom ausgewählten Ort der Lieferung muss der Verkäufer außerdem beladen. Für den Haupttransport, die Durchfuhr und die Einfuhr ist der Käufer verantwortlich. Die Klausel ist für alle Transportarten verwendbar. Sie eignet sich sehr gut für den Container-Transport.

CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei ... benannter Bestimmungsort

Der Verkäufer muss die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefern. Zusätzlich hat er die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Weiter hat er die Ware zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen. Die Klausel ist für alle Transportarten anwendbar.

CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert ... benannter Bestimmungsort

Der Verkäufer muss die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefern. Zusätzlich hat er die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Außerdem hat er den Transportversicherungsvertrag (wieder nur mit Mindestdeckung) auf seine Kosten abzuschließen. Die CIP-Klausel verpflichtet den Verkäufer außerdem zur Verpackung und zur Freimachung der Ausfuhr. Die Klausel ist ebenfalls für alle Transportarten anwendbar.

DAP - Delivered At Point/Geliefert ... benannter Ort

Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am Bestimmungsort zur Verfügung stellen. Er hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen.
Die Klausel ist für alle Transportarten anwendbar und eignet sich insbesondere auch dann, wenn mehrere Transportmittel innerhalb eines Warentransports zum Einsatz kommen.

DPU - Delivered At Place Unloaded/Geliefert ... benannter Ort entladen

Geliefert benannter Ort entladen bedeutet, dass der Verkäufer seiner Verpflichtung nachkommt, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an dem benannten Bestimmungsort im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen. Der Verkäufer hat alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort einschließlich der Entladekosten zu tragen. Sollte es sich um einen anderen Ort als ein “Terminal” handeln, sollte seitens des Verkäufers sichergestellt werden, dass die Waren am Lieferort entladen werden können.
Die Klausel ist für alle Transportarten anwendbar und eignet sich auch, wenn mehrere Transportmittel innerhalb eines Warentransports zum Einsatz kommen.

DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt ... benannter Bestimmungsort

DDP beinhaltet die Maximalverpflichtung des Verkäufers. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr und auch zur Einfuhr freimachen und am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefern. Der Verkäufer trägt alle Kosten und auch die Gefahr bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort. Auch diese Klausel ist mit Bedacht zu wählen, da Kosten die mit der Einfuhr ins Zielland anfallen können, häufig schwer im Voraus zu kalkulieren sind. Darüber hinaus ist im Vorfeld zu klären, inwiefern die Einfuhrabwicklung durch einen ausländischen Importeur durchgeführt werden kann.

Die Klauseln ausschließlich für den Seeverkehr

FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff ... benannter Verschiffungshafen

Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken, zu dem vom Käufer benannten Verschiffungshafen verbringen und zur Ausfuhr freimachen. Die Lieferung ist erfolgt, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar.

FOB - Free On Board/Frei an Bord ... benannter Verschiffungshafen

Free on Board bedeutet, dass der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nachkommt, wenn er die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen liefert. Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken und die Ware zur Ausfuhr freimachen. Diese Klausel ist ebenfalls nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar. Sie eignet sich jedoch nicht, wenn die Ware dem Frachtführer bereits übergeben wird bevor sie sich an Bord des Schiffes befindet.

CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht ... benannter Bestimmungshafen

Der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes gebracht ist. Er trägt zudem die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Der Verkäufer hat außerdem die Ware auf eigene Kosten zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen.
Diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar. Sie eignet sich nicht für den Containertransport, bei dem die Übergabe an den Frachtführer schon stattfindet bevor sich die Ware auf dem Schiff befindet. In diesem Fall ist CPT anzuwenden.

CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht ... benannter Bestimmungshafen

Der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes gebracht ist. Der Verkäufer trägt außerdem die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Zusätzlich hat er den Transportversicherungsvertrag (nur mit Mindestdeckung) auf eigene Kosten abzuschließen. Der Verkäufer hat zudem die Ware auf eigene Kosten zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen.
Auch diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar und für den Container-Transport in der Regel nicht geeignet. Für letzteres ist CIP anzuwenden.
Hinweis: Die vier Schiffsklauseln eignen sich nicht für den Containertransport, bei dem die Übergabe an den Frachtführer schon stattfindet bevor sich die Ware auf dem Schiff befindet. Hier wird empfohlen, jeweils die entsprechenden Klauseln für alle Transportarten zu wählen.

Literatur/ Kostenfreie Merkblätter bzw. Online-Tools

Offizielles Regelwerk

Das offizielle Regelwerk der ICC zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln - Incoterms® 2020 - ist als zweisprachige Ausgabe (Deutsch/Englisch) erhältlich und kann auf der Webseite www.incoterms2020.de bestellt werden.

Kostenfreie Merkblätter der ICC

  • How to Choose the Right Incoterms Rule for your B2B Contract of Sale
    Entscheidungshilfe (Flowchart), um den passenden Incoterm zu ermitteln.
  • National regulatory barriers to the Incoterms2020 rules
    Übersicht über Probleme bei Kollisionen zwischen den Pflichten des verwendeten Incoterms und nationalen Regelungen zu z. B. Zoll-, Steuer-, Ausfuhrkontroll- oder Zivilrecht
  • Using the Incoterms® 2020 rules to manage tariff risk in international trade
    Dieser Leitfaden bietet praktische Einblicke, wie Unternehmen die Incoterms® 2020-Regeln nutzen können, um sich besser gegen unerwartete Änderungen bei Zöllen abzusichern. Die Publikation behandelt unter anderem:
    • Warum die Incoterms® 2020-Regeln in einem volatilen Zollumfeld besonders wichtig sind,
    • Eine Übersicht darüber, wer gemäß den Incoterms®-Regeln und Transportmethoden die Zölle trägt,
    • Praktische Hinweise zur Anwendung der Incoterms® 2020 in Zeiten starker Zollschwankungen.
  • EU-Factsheet zu Incoterms® und Sanktionen
    Im Factsheet der EU wird ein besonderer Fokus auf die Regel „Ex Works“ (EXW) gelegt. Darin wird erläutert, wie die Incoterms®-Regeln mit den EU-Sanktionen zusammenhängen und welche Verantwortlichkeiten Verkäufer und Käufer bei EXW-Lieferungen haben. Nähere Infos dazu siehe oben in den Erläuterungen zur Klausel EXW.

Incoterms 2020 “Digital Guide” hilft, den passenden Incoterm zu finden

Um den Unternehmen die Auswahl der richtigen Klausel zu erleichtern, wurde in Zusammenarbeit zwischen der ICC, ICC Germany und der Kanzlei Luther Law ein interaktives Tool entwickelt, das Nutzern nach ihren Eingaben Vorschläge für Incoterms-Klauseln macht. Dieser interaktive Guide wird als Orientierung bei der Auswahl der geeigneten Incoterms®-Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Beratung durch die IHK zu Schwerin

Nutzen Sie auch die Gelegenheit, sich durch Mitarbeiter der IHK zu Schwerin zum den “Incoterms” beraten zu lassen. Annett Reimer ist von der ICC zertifizierte Incoterms-Trainerin und informiert gern zum Thema.