Import aus Großbritannien

In Großbritannien muss seit dem 1. Januar 2021 eine Ausfuhranmeldung erfolgen. Dies geschieht vornehmlich durch den Exporteur. Die Zollabfertigung zum freien Verkehr innerhalb der EU findet in der Regel in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden statt. Zollrechtlich gelten überall gleiche Regelungen.
Problematisch ist allerdings die Einfuhrumsatzsteuer: um in diesen Fällen zu vermeiden, dass ausländische Einfuhrumsatzsteuer anfällt, die in Deutschland nicht verrechnet werden kann, wird voraussichtlich das so genannte “Verfahren 42” Anwendung finden, bei dem die Ware zum zollrechtlichen Verkehr angemeldet und durch einen Fiskalvertreter in diesem Staat in eine innergemeinschaftliche Lieferung umgewandelt wird. Somit entsteht keine Einfuhrumsatzsteuer.
Alternativ kommt die Eröffnung eines zollrechtlichen Versandverfahrens für Nicht-Unionswaren (T1) in Frage. Dieses kann im VK eröffnet werden und beispielsweise in Deutschland enden.

Präferenzwaren

Für Präferenzwaren im Sinne des Abkommens fallen keine Zölle an.
Allerdings muss dazu vom britischen Exporteur die Erklärung zum Ursprung abgegeben werden. Für Sendungen über 6.000€ ist dafür auch die UK EORI-Nummer des Exporteurs erforderlich.
Wer für die Zollabfertigung zuständig ist, regeln die Incoterms.
Hinweis: Unternehmen sollten prüfen, ob bestehende Aufschubkonten für Eingangsabgaben ausreichen und ob die Bestimmung des Zollwerts eindeutig ist. Falls bislang keine Erfahrungen mit Importen bestehen, empfiehlt es sich, gegebenenfalls einen Dienstleister einzuschalten. Die Haftung bleibt allerdings beim Importeur.

EORI-Nummer

Seit dem 1.1.2021 sind alle Wareneinfuhren aus dem VK zollrechtlich abzufertigen. Voraussetzung für eine Zollanmeldung sind unter anderem eine detaillierte Warenbeschreibung in deutscher Sprache und die Angabe der EORI-Nummer des Empfängers. Viele Unternehmen sind bislang jedoch noch nicht außerhalb der EU tätig geworden und müssen jetzt für den Handel mit Großbritannien zunächst eine EORI-Nummer beantragen. Dies kann gegebenenfalls etwas länger dauern. Den Warenvekehr behindern soll dies jedoch nicht. Daher sieht der deutsche Zoll eine Erleichterung vor. 
Ab sofort wird vom Zoll auch ein Screenshot der Beantragung der EORI-Nr. anerkannt.