Die Ausfuhr in das Vereinigte Königreich

Seit dem 1. Januar 2021 muss eine vollständige Zollabfertigung durchgeführt werden, welche sich nach den in der EU üblichen zollrechtlichen Vorschriften für Drittländer richtet.
Für Unternehmen, die bislang nur innerhalb der EU tätig waren, bedeutet dies im Folgenden:
  1. Beantragung einer EORI-Nummer beim Zoll.
  2. Es muss eine Zollanmeldung über das ATLAS-System vorgenommen werden.
  3. Bestehende Verfahrenserleichterungen können auch für das VK genutzt werden.
  4. Die Zollanmeldung (MRN/ABD) wird an der Außengrenze gescannt. Der LKW verlässt dann die EU.
  5. Zollrechtliche Versandverfahren (T1/T2/NCTS) können zusätzlich genutzt werden. (Das erledigt auch eine Spedition)
Sonderstatus Nordirlands: Ausgenommen davon ist lediglich der Warenverkehr zwischen der EU und Nordirland. Hier sind keine Zollanmeldungen erforderlich. Für Nordirland sind weiterhin Intrastatmeldungen erforderlich, der entsprechende Ländercode lautet XI. Auch umsatzsteuerrechtlich wird der Warenverkehr mit Nordirland wie EU behandelt.
Weitere Informationen zur zollfreien Einfuhr für Präferenzwaren finden Sie hier. Zu nicht-präferenzbegünstigter Ware haben wir hier weitere Informationen.