Erlaubnis und Registrierung gemäß § 34 d Gewerbeordnung - Versicherungsvermittler
Wer Versicherungen vermittelt, muss eine Erlaubnis gemäß § 34 d GewO besitzen und im bundesweiten Vermittlerregister als Vermittler eingetragen sein. Dazu müssen die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde (IHK-Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation) nachgewiesen werden.
Hintergrund ist, dass die EU-Richtlinie für Versicherungsvermittlung grenzüberschreitende Tätigkeit von Versicherungsvermittlern erleichtern, für ein einheitliches und hohes berufsfachliches Niveau der Vermittler sowie einen besseren Verbraucherschutz sorgen soll.