Industriemeister/-in - Fachrichtung Mechatronik (gepr.)

Für Sie abrufbar sind Details zu Arbeitsgebieten und Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und Anmeldefristen.

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Mechatronik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb", "Montage und Inbetriebnahme" sowie "Betriebserhaltung und Service" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis, oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik gemäß § 1 Abs. 3 haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Diese Prüfung (externer Link zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 138 KB) zur Prüfung nicht ersetzt.

Anmeldefristen:

Frühjahrsprüfung: 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung: 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
Prüfungsteil
Prüfungstermine Frühjahr 2024
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
    02.05.2024
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
    03.05.2024
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Technik"
    28.05.2024
2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Organisation"
    29.05.2024
situationsbezogenes Fachgespräch 
    individuell
Prüfungsteil
Prüfungstermine  Herbst 2024
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
    06.11.2024
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
    07.11.2024
Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Technik"
    04.12.2024
2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt "Organisation"
    05.12.2024
situationsbezogenes Fachgespräch 
    individuell

Gebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 605,00 Euro.