Immobilienfachwirt/-in, Geprüfte/r

Für Sie zusammengestellt sind Arbeitsgebiete und Aufgaben, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungstermine und Anmeldefristen.

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert für Aufgaben und Funktionen auf der Ebene des mittleren Managements in Immobilienunternehmen und in immobilienwirtschaftlichen Organisationseinheiten von Unternehmen anderer Branchen oder in selbstständiger Tätigkeit.
Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende Fertigkeiten können Geprüfte Immobilienfachwirte insbesondere folgende Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen: Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte; Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle; Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken. Dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der
    Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
    oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen
    oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
    oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
    dreijährige Berufspraxis
    oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Diese Prüfung (externer Link zum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) findet bei Bedarf zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zur Fortbildungsprüfung die Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 138 KB) zur Prüfung nicht ersetzt.

Anmeldefristen

Frühjahrsprüfung am 31.12. des Vorjahres
Herbstprüfung am 30.06. des Jahres
Bei verspäteter Anmeldung erfolgt ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 Euro.
Handlungsbereich Prüfungstermine
Frühjahr 2024
  • Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
  • Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
  • Immobilienbewirtschaftung
     11.03.2024
  • Unternehmenssteuerung und Kontrolle
  • Bauprojektmanagement
  • Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
     12.03.2024
Mündliche Prüfung
Präsentation und Fachgespräch
     individuell
Handlungsbereich Prüfungstermine
Herbst 2024
  • Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
  • Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
  • Immobilienbewirtschaftung
     14.10.2024
  • Unternehmenssteuerung und Kontrolle
  • Bauprojektmanagement
  • Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
     15.10.2024
Mündliche Prüfung
Präsentation und Fachgespräch
     individuell

Gebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 495,00 Euro.