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Informationen für Ausbildungsbetriebe

Sie wollen ausbilden? Sie möchten wissen, was zu beachten ist. Folgende Details geben Hilfestellung.
Mann und Frau an einem Schreibtisch sitzend mit Laptop, auf den sie blicken © www.pixabay.de

Die Ausbildungsberater der IHK zu Schwerin übernehmen die Beratung der unmittelbar an einer Ausbildung Beteiligten (Unternehmen, Ausbilder und Auszubildende). Kontaktieren Sie uns gern.

Teamwork-Menschen, die in der industriellen Fertigung trainieren und arbeiten © AdobeStock/winnievinzence

Voraussetzungen für Unternehmen zur Berufsausbildung wie z. B. zur Eignung von Ausbildern, Ausbildungsvergütung u. v. am Hinweise und Tipps.

Geldbörse © birgitH / pixelio.de

Wir haben für Sie die aktuellen Sachbezugswerte aufgelistet, die im Jahr 2025 für Jugendliche und Auszubildende bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung für Verpflegung und Unterkunft gelten.

Berufsschüler sitzt schreibend am Schultisch © IHK zu Schwerin / Silke Winkler

Auszubildende müssen für die Teilnahme an Prüfungen freigestellt werden. Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen auch am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen.

Berufsschulgebäude mit Treppe und Sitzecke mit Berufsschülern © IHK zu Schwerin / Silke Winkler

Erfahren Sie, wer eine Teilzeitberufsausbildung machen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu bieten wir einen Teilzeitrechner an.