Worauf vor Ausbildungsstart zu achten ist

Unternehmen erfahren in diesem Artikel Infos zu den Voraussetzungen einer Berufsausbildung wie z. B. zur Eignung von Ausbildern, Ausbildungsvergütung u. v. a. Hinweise und Tipps.

Eignung des Unternehmens als Ausbildungsstätte

Auszubildende können eingestellt werden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht. Nutzen Sie gern die Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB)der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin.

Fachlich geeigneter Ausbilder im Unternehmen

Zu jeder Ausbildungsstätte gehören ein persönlich und fachlich geeignete Ausbilder in den Ausbildungsberufen. Hat der Ausbilder seine berufs- und arbeitspädagogische Eignung bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht durch eine Prüfung nachgewiesen, ist dies nicht in jedem Fall ein Ausbildungshemmnis. Prüfungsbefreiungen und zeitlich befristete Auflagen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und können bei der IHK zu Schwerin beantragt werden.

Berufsausbildungsvertrag und Ausbildungsunterlagen

Die Ausbildungsverträge werden der Schweriner IHK (gemeinsam mit den Kopien der ärztlichen Bescheinigungen, den ausgefertigten Ausbilderkarten und den betrieblichen Ausbildungsplänen) möglichst kurzfristig nach deren Zustandekommen zur Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge bei der IHK zu Schwerin online eingereicht. Alle Verträge sind vom Ausbildenden, dem Auszubildenden und gegebenenfalls den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben.

Ausbildungsplan

Zu jedem Ausbildungsverhältnis ist vom Ausbildungsbetrieb auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes bzw. der sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (enthalten in der Ausbildungsordnung) ein betrieblicher Ausbildungsplan als Anlage zum Ausbildungsvertrag zu erarbeiten.

Tarifvertragliche Regelungen beachten

Bei Angaben der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit und der Ausbildungsvergütung im Ausbildungsvertrag sind die gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz) sowie die tarifvertraglichen Regelungen zu beachten. Die zu gewährende Ausbildungsvergütung ist für jedes Ausbildungsjahr einzeln anzugeben. Pauschale Angaben bzw. der Hinweis "lt. Tarif" sind unzulässig.

Empfohlenen Ausbildungsvergütungen

Die Datenbank "Ausbildungsvergütungen" des Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BiBB) beobachtet und analysiert seit über 35 Jahren die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Hierzu wurde eine "Datenbank Ausbildungsvergütungen" aufgebaut, die es ermöglicht, die durchschnittlichen Vergütungen für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe jährlich auf aktuellem Stand (Stichtag: 1. Oktober) zu ermitteln.

Ärztliche Bescheinigung

Nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat ein Jugendlicher (Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind) seinem Ausbildungsbetrieb noch vor Abschluss des Ausbildungsvertrages eine ärztliche Bescheinigung über die durchgeführte Erstuntersuchung und somit die medizinische Eignung vorzulegen.

Urlaubsanspruch für Auszubildende

Der dem Auszubildenden zustehende Urlaub richtet sich nach dem Kalenderjahr -  nicht nach dem Ausbildungsjahr. Ausschlaggebend für den Urlaubsanspruch nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist das Lebensalter der Auszubildenden zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres, also am 1. Januar.

Anmeldung bei zuständiger Berufsschule

Die Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB) der Auszubildenden erfolgt immer bei der örtlich zuständigen Berufsschule durch den Ausbildungsbetrieb. In Berufen mit geringen Auszubildenden-Zahlen kann die Beschulung in Landesfachklassen oder überregionalen Fachklassen stattfinden.
Hinweis: Jeder Auszubildende muss für seine Anmeldung zum Berufsschulbesuch den aktuellen Masernschutz entsprechend des Masernschutzgesetzes nachweisen.