Feststellung und Bescheinigung von individuellen, beruflichen Kompetenzen

Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und über das, was sie können? Mit dem Validierungsprogramm, dass seit 2025 in Kraft ist, können Sie sich Ihre individuellen beruflichen Kompetenzen bestätigen lassen.
Berufliche Validierung ist der Prozess, bei dem die Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen einer Person in Bezug auf einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Branche anerkannt und bewertet werden. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Feststellung von individuellen, berufsspezifischen Kompetenzen eine neue hoheitliche Aufgabe der Industrie- und Handelskammern.

Ziel des Feststellungsverfahrens

Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.

Vorteile

Dieses Zeugnis verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, hilft Ihnen beim Wiedereinstieg in die Arbeitswelt und unterstützt beim innerbetrieblichen Aufstieg. Zudem kann es auch für Selbstständige hilfreich sein, die ‎wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten.

An wen richtet sich das Verfahren?

Das Verfahren richtet sich an Erwachsene die:
  • mindestens 25 Jahre alt sind,
  • Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld, für das eine Berufsausbildung existiert (Referenzberuf) haben. Das können Sie hier nachprüfen: Berufsbilder von A-Z
  • das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können,
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben,
  • im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder keinen anerkannten ausländischen Abschluss haben,
  • nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen,
  • für die eine Externenprüfung oder andere Qualifzierungsform (noch) nicht in Frage kommt.

Wie läuft ein Feststellungsverfahren ab?

Hinweis: Der Film beschreibt das Verfahren des Modellprojekts ValiKom. Geringfügige Abweichungen zum künftigen Feststellungsverfahren können nicht ausgeschlossen werden.

Das Verfahren erfolgt in vier Schritten.

1. Information und Beratung

Die interessierte Person erhält erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf ist ein dualer Ausbildungsberuf.

2. Antragsstellung

Die interessierte Person dokumentiert die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Die zuständige Stelle prüft den eingereichten Antrag und wertet die eingereichten Dokumente und Nachweise aus.

3. Bewertung

Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüfer/-innen besteht, stellt insbesondere mit praktischen und mündlichen Aufgaben die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest.

4. Ergebnismitteilung

Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die Kammer ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf oder einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf aus.
Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt.

Sind Deutschkenntnisse nötig?

Das gesamte Verfahren wird auf Deutsch durchgeführt, daher sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Das betrifft vor allem die Fachsprache im jeweiligen Beruf. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich von Ihrer Kammer beraten.

Was ist ein Referenzberuf?

Der Referenzberuf ist der duale Ausbildungsberuf, in dem die berufliche Handlungskompetenz festgestellt werden soll.

Checkliste – Kommt ein Feststellungsverfahren für mich in Frage?

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland?
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt ?
  • Sie haben Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld, für das eine Berufsausbildung existiert (Referenzberuf)?
  • Sie haben keine abgeschlossene Berufsausbildung im angestrebten Referenzberuf und befinden sich aktuell auch nicht in einer Berufsausbildung oder Umschulung in diesem Beruf
Bitte merken Sie sich die Ausbildungsdauer. Davon hängt ab, wie viel Berufserfahrung Sie nachweisen müssen. Die Ausbildung in Ihrem Referenzberuf dauert normalerweise
2 Jahre? Dann müssen Sie
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 1 Jahr und 6 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
3 Jahre? Dann müssen Sie
  • mindestens 4 Jahre und 6 Monate Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 2 Jahre und 3 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
3,5 Jahre? Dann müssen Sie
  • mindestens 5 Jahre und 3 Monate Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 2 Jahre und 8 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
Wenn Sie alle Fragen für sich mit JA beantworten konnten, haben Sie gute Chancen, dass Sie für ein Feststellungsverfahren in Frage kommen. Ob Sie zugelassen werden, entscheiden letztlich die Berufsexpertinnen und -experten.

Regionale Zuständigkeit und Gebühren

Bitte beachten Sie, dass Sie das Feststellungsverfahren nur an Ihrem Wohnort oder am Sitz Ihres Unternehmens oder Arbeitgebers durchführen können.
Wenn Sie nicht in Westmecklenburg (Region der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin) wohnen oder arbeiten bzw. wenn Ihr Unternehmen keinen Sitz oder keine Niederlassung hier hat, wenden Sie sich bitte an Ihre regional zuständige IHK.
Das Feststellungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird bestimmt vom Umfang der Vergleichbarkeit sowie vom Aufwand für die Feststellung. Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens.
Wenn Ihr Unternehmen im Landkreis Nordwestmecklenburg / Landkreis Ludwigslust-Parchim oder der Landeshauptstadt Schwerin ansässig ist oder Sie in diesen Landkreisen bzw. der Landeshauptstadt wohnen oder arbeiten und an einem Feststellungsverfahren interessiert sind, füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Andere Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erwerben

Das Feststellungsverfahren ist nicht der einzige Weg, nachträglich einen Berufsabschluss oder eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zu erhalten. Andere Möglichkeiten sind:
  • Externenprüfung - Zulassung in besonderen Fällen
  • Teilqualifizierung - Berufsabschluss schrittweise nachholen
  • Berufsabschluss aus dem Ausland anerkennen lassen