Nr. 1418

Anerkennung von Abschlüssen

sitzender Mann unterschreibt einen Vertrag © Petra Bork / pixelio.de

Sie haben Ihre Berufsausbildung in der ehemaligen DDR abgeschlossen und benötigen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses? Die IHK zu Schwerin unterstützt Sie bei der Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem heutigen anerkannten IHK-Ausbildungsberuf.

Beratung am Schreibtisch, drei Menschen im Dialog © 88studio/stock.adobe.com

Sie haben in Ihrem bisherigen Berufsleben Kompetenzen erworben, aber keinen formalen Berufsabschluss? Mit dem Validierungsprogramm, dass seit 2025 in Kraft ist, können Sie sich Ihre individuellen beruflichen Kompetenzen bestätigen lassen. So können Sie sich optimaler auf dem Arbeitsmarkt positionieren. Wir beraten Sie gern.

Birgit Ahrens
Aufgabenbereich: Fachberatung Weiterbildung und Sachkundeprüfung
Geschäftsbereich: Aus- und Weiterbildung