FOSA-Erstberatung

Durch die Schaffung der IHK FOSA wird ein einheitliches Verfahren für Gleichstellungsanträge möglich. Die IHK zu Schwerin führt dazu eine Erstberatung durch, eine Antragstellung erfolgt über IHK-FOSA in Nürnberg.

Rechtsgrundlage

Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen trat am 1. April 2012 in Kraft. Die IHKs wurden als zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz mit der Durchführung des Anerkennungsverfahrens für ausländische Berufsbildungsabschlüsse bezogen auf IHK-Abschlüsse betraut. Um diese neue Aufgabe möglichst kompetent und effizient zu erfüllen, haben die IHKs diese komplexe Aufgabe auf eine zentrale Stelle in Form eines öffentlich-rechtlichen Zusammenschlusses (ÖRZ) nach § 10 IHKG übertragen.

Anwendungsgebiet

Ab dem 01.04.2012 haben EU-Bürger/innen sowie Angehörige von Drittstaaten mit Erwerbsaussichten in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit in Bezug zu einem deutschen Berufsbildungsabschluss. Zuwanderer, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, können künftig erheblich leichter in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung ausüben. Schätzungen zufolge könnten rd. 300.000 Menschen, die bereits hier leben, von dem Gesetz profitieren. Darüber hinaus wird Deutschland für qualifizierte Zuwanderer attraktiver und das Potenzial an qualifizierten Fachkräften genutzt. Das Gesetz weitet die Möglichkeit der Anerkennung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen deutlich aus.

IHK-FOSA als Ansprechpartner

So soll es für die rund 350 nicht reglementierten Berufe (Ausbildungsberufe im Berufsbildungsgesetz und im Handwerk) künftig einen Rechtsanspruch auf Feststellung der Gleichwertigkeit geben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der öffentlich-rechtliche Zusammenschluss von insgesamt 77 IHKs trägt den Namen IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) und ist in Nürnberg ansässig.

Vorteile der IHK-FOSA

Die Vorteile einer zentralen einheitlichen Stelle liegen darin, dass nicht in 80 Industrie- und Handelskammern deutschlandweit identisches Wissen über die Berufsausbildungssysteme der restlichen Welt aufgebaut werden muss. Es gelten einheitliche Qualitätsstandards und eine Gleichbehandlung in der Umsetzung wird ermöglicht. Desweiteren können widersprechende Entscheidungen einzelner IHKs vermieden werden (kein „Anerkennungs-Tourismus“) und im Interesse der Unternehmen und Berufsabsolventen das hohe Niveau und Ansehen der inländischen Bildungsabschlüsse gewährleistet werden.

Kontaktdaten IHK-FOSA

Die IHK-Dienstleistung vor Ort wird durch eine Verfahrensberatung und das Vorhalten aller zentral erstellten Merkblätter und Vordrucke sichergestellt, ferner kann eine Nachberatung zur Weiterqualifizierung vor Ort erfolgen.

Terminvereinbarung

Um mit Ihnen eine Erstberatung bestmöglich durchzuführen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Schreiben Sie dazu formlos eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und versehen als Anhang Ihre vorliegenden Dokumente. Ein IHK-Mitarbeiter nimmt zeitnah mit Ihnen Kontakt auf.