IHK prüft Anerkennung von DDR-Abschlüssen

Wenn Sie eine Ausbildung in der ehemaligen DDR absolviert haben und diese in den Bereich der Industrie- und Handelskammer fällt, können Sie einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit stellen. Eine entsprechende Verbescheidung erfolgt bei der IHK zu Schwerin.
Oft wird ein Bescheid über die Gleichwertigkeit von Facharbeiterabschlüssen mit anerkannten Aus- und Fortbildungsberufen vom Rentenversicherungsträger angefordert. 

Antragstellung

Falls Sie einen entsprechenden Bescheid benötigen, füllen Sie bitte den Antrag auf Gleichstellung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB) am PC aus. 
Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen: 
  • eine beglaubigte Kopie des Facharbeiterbriefes
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises
  • einen Lebenslauf (optional)
Eine Antragstellung bei der zu Schwerin kann nur erfolgen, wenn sich Ihr Wohnsitz oder die Arbeitsstätte in Westmecklenburg befindet. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche IHK. Die Antragsbearbeitung ist gebührenpflichtig → Gebührentarif (PDF) der IHK zu Schwerin).

Antragsversand

Bitte senden Sie den vollständigen Antrag an die:
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Für die Korrespondenz mit Ihnen verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren Daten entnehmen Sie bitte unserer → Datenschutzerklärung.