10. Juli 2023

Was passiert, wenn der Kunde die Rechnung nicht zahlt?

IHK-Expertin erklärt im Rechtstipp, wie Unternehmen vorgehen können. Mal wird eine Rechnung im hektischen Alltag übersehen, mal bleibt ein Kunde ganz bewusst den fälligen Betrag schuldig. So oder so, für Unternehmen ist es oft ein zähes Unterfangen, die ihm zustehende Zahlung doch noch zu erhalten. Die IHK-Rechtsexpertin Eva Schönmetzler erklärt im Rechtstipp des Monats, was in einem solchen Fall passiert. „Um den Klageweg zu vermeiden, bietet sich für Unternehmen ein außergerichtliches oder ein gerichtliches Mahnverfahren an“, so Schönmetzler.
Immer wieder kommt es vor, dass ein Kunde versehentlich oder absichtlich eine Rechnung trotz Fälligkeit nicht bezahlt. Mit einer Mahnung kann ein Unternehmen den Kunden darauf hinweisen. „Ob sich der Gläubiger dabei für ein außergerichtliches oder ein gerichtliches Verfahren entscheidet, bleibt ihm überlassen“, erklärt Eva Schönmetzler aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. „In der Regel wird er im Rahmen des außergerichtlichen Mahnverfahrens zunächst ein oder mehrere Mahnschreiben schicken. Diese Schreiben haben das Ziel, schnell und kostengünstig die offene Geldsumme zu erhalten“, so die Rechtsexpertin.
So muss eine Mahnung aussehen
Unter einem außergerichtlichen Mahnverfahren ist ein Mahnverfahren zu verstehen, bei dem kein Gericht zu Hilfe genommen wird. „Durch eine Mahnung erinnert das Unternehmen den Kunden an die Fälligkeit der Rechnung. Im Mahnschreiben wir der Kunde aufgefordert, die geschuldete Leistung zu erbringen“, so Schönmetzler. Diese Variante der Mahnung ist an keine besondere Form gebunden. Die Mahnung kann in Textform, schriftlich oder mündlich erfolgen. Schönmetzler empfiehlt, aus Beweisgründen eine Mahnung in Textform, z. B. per E-Mail, zu verfassen. „Wichtig ist, dass aus der Mahnung die Aufforderung zur Zahlung eindeutig hervorgeht.“
Ab wann Verzugszinsen fällig werden
Ab dem Tag, an dem der Kunde mit der Zahlung der Rechnung in Verzug gerät, können Verzugszinsen geltend gemacht werden. In Verzug kommen kann ein Kunde z. B. mit Zugang einer Mahnung des Gläubigers, in der dieser ihn zur Zahlung der fälligen Forderung auffordert. In einigen gesetzlich geregelten Fällen kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn für die Leistung das Zahlungsziel per Gesetz oder Vertrag klar bestimmt ist, z. B. durch den Passus in der Rechnung „Der Rechnungsbetrag ist am 15. August 2023 fällig.“
Ein Fall für das Gericht
Aber was passiert, wenn der Schuldner auch dann nicht zahlt? „In der Praxis werden häufig bis zu drei Mahnungen ausgesprochen, bevor ein Unternehmen die Forderung auf gerichtlichem Weg geltend macht“, sagt Eva Schönmetzler. Das gerichtliche Mahnverfahren ist dabei im Vergleich zum Klageweg der einfachere und kostengünstigere Weg. Allerdings können in diesem Rahmen nur Ansprüche geltend gemacht werden, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet sind. Das heißt, dass bei Tauschgeschäften oder auch bei einer Räumungsklage dieser Weg nicht möglich ist.
Jetzt droht die Vollstreckung
Die Besonderheit des gerichtlichen Mahnverfahrens besteht darin, dass vom Gericht – in Bayern ist es das Zentrale Mahngericht in Coburg – nicht geprüft wird, ob der Anspruch im Mahnbescheid zu Recht besteht. Das Gericht stellt nach der Beantragung des Mahnverfahrens dem nichtzahlenden Kunden einen Mahnbescheid lediglich zu. Legt dieser dagegen keinen Widerspruch ein, so kann das Unternehmen einen Vollstreckungsbescheid beantragen.