Gesellschaftsrecht
Eingetragener Kaufmann (e.K.): Voraussetzungen, Haftung, Vorteile & Nachteile
Der eingetragene Kaufmann (e.K.) ist eine Sonderform des Einzelunternehmens, bei der ein Gewerbetreibender im Handelsregister eingetragen ist und damit die Kaufmannseigenschaft i.S.d. HGB erlangt.
- Was sind die wesentlichen Merkmale eines eingetragenen Kaufmanns (e.K.)?
- Welche Gründungsformalitäten gelten für einen eingetragenen Kaufmann?
- Welche Besonderheiten gelten für den eingetragenen Kaufmann?
- Welche Umwandlungsmöglichkeiten gibt es für einen eingetragenen Kaufmann?
- Welche steuerlichen Aspekte gelten für einen eingetragenen Kaufmann?
Was sind die wesentlichen Merkmale eines eingetragenen Kaufmanns (e.K.)?
Der e.K. ist eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die Eintragung ins Handelsregister ist für Istkaufleute obligatorisch und hat deklaratorische Wirkung, d.h. die Kaufmannseigenschaft besteht bereits vor der Eintragung.
Kleingewerbetreibende können sich als Kannkaufmann freiwillig eintragen lassen. Die Eintragung wirkt konstitutiv, d.h. die Kaufmannseigenschaft entsteht erst mit der Eintragung.
Der e.K. ist im Rechtsverkehr als Kaufmann anerkannt und kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
Welche Gründungsformalitäten gelten für einen eingetragenen Kaufmann?
Die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und muss die Firma, den Ort und die Geschäftsanschrift enthalten.
Die Firma des e.K. muss den Zusatz „eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung wie „e. K.“, „e. Kfm.“ oder „e. Kfr.“ enthalten.
Die Wahl der Firma ist frei (Personen-, Sach-, Fantasie- oder Mischfirma), solange sie unterscheidungskräftig und nicht irreführend ist.
Die Eintragung ist für Istkaufleute verpflichtend, für Kleingewerbetreibende freiwillig. Mit Eintragung werden alle handelsrechtlichen Pflichten und Rechte ausgelöst.
Welche Besonderheiten gelten für den eingetragenen Kaufmann?
Der e.K. haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Vorteile sind die erhöhte Rechtssicherheit, die Möglichkeit zur Teilnahme am Handelsverkehr unter eigener Firma und ein gesteigertes Ansehen im Geschäftsverkehr.
Nachteile sind die umfangreichen handelsrechtlichen Pflichten. Insbesondere Buchführungspflichten und die persönliche Haftung.
Welche Umwandlungsmöglichkeiten gibt es für einen eingetragenen Kaufmann?
Umwandlungsmöglichkeiten bestehen insbesondere durch Ausgliederung des Unternehmens auf eine Personen- oder Kapitalgesellschaft. Dabei bleibt die Haftung für bestehende Verbindlichkeiten zeitlich begrenzt bestehen.
Sinkt das Unternehmen nachträglich auf kleingewerbliches Niveau, kann die Löschung der Eintragung beantragt werden. Bis zur Löschung bleibt die Kaufmannseigenschaft bestehen.
Welche steuerlichen Aspekte gelten für einen eingetragenen Kaufmann?
Der eingetragene Kaufmann (e.K.) ist als natürliche Person einkommensteuerpflichtig. Bei Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit unterliegt er zudem der Gewerbesteuer.
Der eingetragene Kaufmann ist zur Bilanzierung verpflichtet.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.
