Investitionszuschüsse für Tankstellen

Freistaat Bayern fördert Wasserstofftankstellen

Das Bayerische Förderprogramm zum Aufbau von Wasserstofftankstelleninfrastruktur wurde am 16. September 2020 bekanntgegeben. Die Förderrichtlinie gilt bis 31. Dezember 2023.
Ziel der Förderung ist der Aufbau einer öffentlichen und betriebsinternen Wasserstoffbetankungsinfrastruktur in Bayern. Im Fokus steht die Logistik sowie Sonderfahrzeuge und Busse, da hier das größte Potenzial gesehen wird.
Mit einem einmaligen Zuschuss zu Investitionsausgaben können die folgenden Anschaffungen gefördert werden:
- die Anschaffung öffentlicher Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Busse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik (bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben)
- die Anschaffung nichtöffentlicher Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Busse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik (bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gegenüber einer Referenztechnologie)
- die Anschaffung oder Umrüstung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen, Bussen und Sonderfahrzeugen der Logistik, jedoch ausschließlich in Zusammenhang mit der Förderung nicht öffentlicher Tankinfrastruktur (bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gegenüber einer Referenztechnologie)
- die Anschaffung klimaneutraler Wasserstofferzeugungsanlagen (Elektrolyseure) bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben einer Referenztechnologie)
Alle Details zu den genauen Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren können Sie der Förderrichtlinie des Bayerischen Wirtschaftsministeriums entnehmen (PDF der Förderrichtlinie). Für die Bearbeitung der Anträge ist der Projektträger Bayern Innovativ zuständig.