Wichtige Hinweise zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer
Die Ausbilder-Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
1. Informationen zum schriftlichen Prüfungsteil:
Im schriftlichen/digitalen Prüfungsteil bearbeiten Sie innerhalb von 180 Minuten fallbezogene Aufgaben aus den folgenden vier Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Zu jeder Frage werden mehrere Lösungsmöglichkeiten (Multiple Choice) vorgegeben, davon ist mindestens eine Lösung richtig. Bei mehreren richtigen Lösungen ist die Anzahl der richtigen Antworten in der Klammerangabe zur Frage ersichtlich. Die Frage gilt nur dann als richtig beantwortet, wenn alle Antwortmöglichkeiten korrekt gekennzeichnet sind (Alles-oder-Nichts-Prinzip).
Eine schriftliche Prüfung besteht aus mehreren Ausgangssituationen, zu denen insgesamt 80 Fragen gestellt werden. Dabei können auch einzelne Zuordnungs-, Reihenfolgen- oder Freifeldaufgaben zum Einsatz kommen.
Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte (= ausreichend) erreicht wurden.
Das „Bestehen“ oder „nicht Bestehen“ der schriftlichen Prüfung erfahren Sie unmittelbar nach der praktischen Prüfung (vgl. § 24 (3) FPO).
Die Prüfungssprache ist Deutsch. Es ist nicht gestattet, Übersetzungsbücher zu verwenden.
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Einladung zur schriftlichen Prüfung
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
Für die schriftliche Prüfung sind als Hilfsmittel insbesondere zugelassen:
- Dokumentenechtes Schreibmaterial (z.B. handelsüblicher Kugelschreiber, blaue od. schwarze Mine)
- Lineal
- Netzunabhängiger, nichtkommunikationsfähiger Taschenrechner
- Gesetzestexte zur Berufsbildung, insbesondere:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Berufsbildungsgesetz
- Betriebsverfassungsgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
- Musterprüfungsordnung bzw. Gesetzessammlungen, in denen diese Gesetze Bestandteil sind
Es dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten/-sammlungen verwendet werden (keine Kopien). Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen sind zulässig, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt.
2. Informationen zum praktischen Prüfungsteil:
Gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung besteht der praktische Prüfungsteil aus der Präsentation oder der praktischen Durchführung einer Lehr- Lernsituation sowie einem anschließenden Fachgespräch.
- praktischen Durchführung/Präsentation und des
-
Fachgesprächsbeträgt jeweils 15 Minuten.
Es gilt zu beachten für…
… die praktische Durchführung einer Ausbildungssituation:
- Die Aufgabe muss von dem Lernenden zu bewältigen sein.
- Die Aufgabe muss dem Ausbildungsstand angemessen sein.
- Die vorgefundene Situation bildet die Grundlage für die weitere pädagogische Vorgehensweise.
- Es muss eine angemessene Ansprache der Lernenden erfolgen.
- Es muss eine flexible Begleitung des Lernprozesses stattfinden.
… die Präsentation einer Ausbildungssituation mit einem Thema:
- Es findet eine Präsentation als Gespräch oder die Präsentation einer Lehr- Lernsituation statt.
- Die Zielgruppe der Präsentation ist im Vorfeld zu benennen.
- Sie soll im Hinblick auf Qualität und Durchführbarkeit überzeugen.
- Sie ist mehr als ein medienunterstützter Vortrag.
- Bloßes Ablesen vom Konzept erfüllt die Anforderungen nicht.
… das Fachgespräch:
Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sollen erläutert werden.
- Entscheidung für die praktische Durchführung/Präsentation
- Themenwahl (Ausbildungssituation)
- Angestrebtes Ausbildungsziel
- Strukturvorlage/Konzept (Verlaufsplanung der Ausbildungssituation)
- Methoden/-einsatz
- Maßnahmen zur Motivation der Lernenden
- Lernzielkontrollen
- Fördermöglichkeiten, konstruktive Kritik und Korrektur des Lernenden
Die praktische Durchführung/Präsentation sollte dem Berufsbild entsprechend fachlich durchgeführt werden.
Strukturvorlage
Die Strukturvorlage für die praktische Ausbildereignungsprüfung erfüllt die formellen Anforderungen, wenn nachfolgende Bestandteile vorhanden sind:
- Deckblatt mit Vor- und Zunamen; Geburtsdatum, Prüfungskennziffer und Prüfungstag
- Thema der Ausbildungssituation/Lerneinheit
- Angabe zum Ausbildungsberuf
- Angabe zur Ausbildungsstätte
Die Strukturvorlage für die praktische Ausbildereignungsprüfung erfüllt die inhaltlichen Anforderungen, wenn nachfolgende Bestandteile vorhanden sind:
- Beschreibung/Charakterisierung der Ausgangssituation (Ist-Zustand)
- Beschreibung und Analyse der Aufgaben- bzw. Problemstellung
- Beschreibung der Zielformulierung (Soll-Zustand), Lernziele/Lernbereiche
- Lösung und Begründung der eigenen Lösung/inhaltlicher und methodischer Ablauf der Unterweisung
- Lösungsalternativen/Lernerfolgssicherung
Auf der Strukturvorlage müssen Sie sich für eine Methode der folgenden entscheiden:
- Praktische Durchführung einer Lehr-/Lernsituation
- Präsentation einer Lehr-/Lernsituation über eine Ausbildungseinheit
- Präsentation eines Themas
Die Strukturvorlage bringen Sie am Tag der praktischen Prüfung mit.
Achtung: Für die Nutzung des Beamers/Monitors bringen Sie bitte Ihren eigenen Laptop mit, dieser wird nicht zur Verfügung gestellt. Folgende Anschlüsse sind vorhanden: HDMI. Für die Funktionsfähigkeit der mitgebrachten Präsentationsmittel ist der Prüfling selbst verantwortlich. Bei der Verwendung von zur Verfügung gestellten Präsentationsmitteln, z.B. Beamer, wird keine Haftung für die Funktionsfähigkeit der Geräte übernommen. Wir empfehlen in jedem Fall, die Präsentation auch in Papierform mitzubringen.
3. Prüfungsablauf und Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche Prüfungsteil und der praktische Prüfungsteil jeweils mit mindestens „ausreichend“ (= 50 Punkte) bewertet wurde.
Bitte nehmen Sie den Ihnen mitgeteilten Termin wahr. Der schriftliche Prüfungsteil kann grundsätzlich beim nächsten möglichen Termin wiederholt werden. Insgesamt kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis per Post, in dem die Ergebnisse des schriftlichen und des praktischen Prüfungsteils mit Punkten und Noten ausgewiesen sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unmittelbar nach der Prüfung keine Bescheinigungen o. ä. ausgehändigt werden können.
4. Aktualisierter Rahmenplan
Sie können den Rahmenplan unter diesem Link abrufen.