Zoll und Aussenhandel

Access2Conformity

Am 13. November 2023 hat die EU-Kommission das neue EU-Außenhandelstool Access2Conformity vorgestellt. Es soll zum internationalen Bürokratieabbau beitragen, indem Unternehmen EU-Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung in Drittländern besser nutzen können.
Wenn Unternehmen Waren in ein Handelspartnerland exportieren, müssen diese Waren von Konformitätsbewertungsstellen im Bestimmungsland zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie den örtlichen Vorschriften und Regelungen entsprechen, selbst wenn sie bereits für den heimischen Markt zertifiziert sind. Dies bedeutet, dass Exporteure ihre Waren doppelt prüfen lassen müssen. Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung können dieses Problem lösen. Im Falle der EU ermöglichen sie es dem ausführenden Mitgliedstaat, seine eigene Konformitätsbewertungsstelle zu benennen, die in der Lage ist, die ausgeführten Produkte zu prüfen und zu zertifizieren, um sicherzustellen, dass sie den Regeln und Vorschriften des einführenden Handelspartners entsprechen. So müsste beispielsweise ein EU-Exporteur, der seine Waren nach Kanada versendet und dessen Produkte bereits von einer Konformitätsbewertungsstelle eines EU-Mitgliedstaats geprüft und zertifiziert wurden, nicht das kostspielige Verfahren einer erneuten Prüfung seiner Produkte durch eine kanadische Konformitätsbewertungsstelle durchlaufen.
Das Portal kann EU-Exporteuren dabei helfen festzustellen, wo in der EU Produktprüfungen und -zertifizierungen durchgeführt werden können, wenn sie in bestimmte Drittländer exportieren. Dies gilt für die Länder: Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, die Vereinigten Staaten und die Schweiz. Bei einer Suche im Portal nach Gütern die von Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung mit den jeweiligen Ländern abgedeckt sind erscheint nun ein automatischer Hinweis auf die relevanten Konformitätsbewertungsstellen.