Weniger Verwaltungsaufwand beim Lieferkettengesetz geplant

Vereinfachung der Sorgfaltspflicht zur Unterstützung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken
Die wichtigsten Änderungsvorschläge für die CSDDD:
  • Mehr Vorbereitungszeit für Unternehmen: Frist für die nationale Umsetzung und die erste Anwendungsphase für die größten Unternehmen um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben
  • Reduzierung der Prüfpflichten in der Lieferkette: Prüfplicht vor allem gegenüber direkten Geschäftspartnern (regelmäßige Bewertungen und Kontrollen nur noch alle fünf Jahre statt jährlich; erforderlichenfalls ergänzt um Ad-hoc-Bewertungen)
  • Streichung der einheitlichen EU-Haftungsregelungen: Übertragung der zivilrechtlichen Haftung auf nationale Rechtssystem
  • Harmonisierung der Anforderungen an Klimatransitionspläne mit der CSRD
Mehr zum Omnibus-Paket, das am 26. Februar 2025 veröffentlicht wurde.
Hier finden Sie weitere Infos zum Kompass für Wettbewerbsfähigkeit
Wie geht es weiter?
Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Die Änderungen an der CSRD, CSDDD und CBAM werden in Kraft treten, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Weiterführende Informationen können Sie bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland nachlesen.