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Aktualisiertes DIHK-Merkblatt zum KWKG

Mit dem Kohleausstiegsgesetz wurde einmal mehr auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) novelliert. Es kam vor allem zur Einführung neuer Boni, was den Komplexitätsgrad dieses Gesetzes weiter erhöht hat. Ein weiteres Problem: Es ist nach wie vor ungeklärt, ob das KWKG eine Beihilfe ist oder nicht. Sollte es eine Beihilfe sein, müsste es von der Europäischen Kommission notifiziert werden, bevor Förderungen ausbezahlt werden können. Ggf. würde eine Notifizierung auch nur mit Änderungen erfolgen. Die Rechtsunsicherheit bleibt damit bestehen. Eingebaut wurde zudem die Entscheidung der Clearingstelle EEG/KWKG zur kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe.
Für KWK-Anlagen ebenfalls relevant sind die Regelungen im EEG, sofern der Strom ganz oder teilweise selbst verbraucht werden soll, sowie des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), mit dem ab 2021 fossile Brennstoffe einen CO2-Preis erhalten.

Dieses Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1126 KB)will Ihnen eine Orientierung geben, sich in dem „Dschungel“ KWKG und angrenzende Gesetze zurechtzufinden.

Quelle: DIHK