Notfallplan Gas: Stufe 2

Notfallplan Gas: Was bedeutet die Aktivierung der zweiten Stufe?

Nachdem die russischen Gaslieferungen über die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 auf 40 % Leistung gedrosselt wurden, hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23. Juni 2022 dazu entschieden, die zweite Stufe des Notfallplan Gas auszurufen, die sogenannte Alarmstufe.

Aktuell: Was bedeutet die zweite Stufe des Notfallplan Gas?

1. Juli 2022: Stand heute ist die Versorgung mit Erdgas gesichert und es besteht noch keine Gasmangellage!
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© IHK Schwaben
Der Notfallplan Gas bietet in den drei Krisenstufen einen Maßnahmenpool unterschiedlicher Eingriffstiefe zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland:
  1. Frühwarnstufe
  2. Alarmstufe (aktuelle Stufe)
  3. Notfallstufe
Voraussetzung für die Ausrufung der Alarmstufe ist eine „Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas“, die zu einer „erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage“ führt, der Markt aber noch in der Lage ist, „diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen“.
Daneben besteht die Möglichkeit den § 24 Energiesicherungsgesetz zu aktivieren, der Preisanpassungsrechte für die Energieversorger ermöglicht. In der Konsequenz würden die derzeit massiven Preissteigerungen direkt an die Wirtschaft und privaten Endverbraucher weitergegeben werden können. Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: 27. Juni 2022) kommt der Paragraf noch nicht zur Anwendung.
Damit Versorgungsunternehmen die Möglichkeit erhalten, Ihre Gaspreise nach § 24 EnSiG zu erhöhen, müssten aktuell zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Alarmstufe oder Notfallstufe muss ausgerufen worden sein. (aktuell erfüllt)
  • Die Bundesnetzagentur muss auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt haben. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ erhöhen. (aktuell nicht erfüllt)
Es gibt jedoch Überlegungen, die Regelungen im § 24 EnSiG nochmals kurzfristig zu überarbeiten.

Der Notfallplan Gas und seine drei Stufen

Der Notfallplan Gas bietet in den drei Krisenstufen einen Maßnahmenpool unterschiedlicher Eingriffstiefe:
  1. Frühwarnstufe
  2. Alarmstufe
  3. Notfallstufe
Die beiden ersten Stufen, die Frühwarn- und die Alarmstufe, setzen auf eigenverantwortliche Maßnahmen der zuständigen Marktakteure gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dabei geht es in erster Linie um die kontinuierliche Analyse und Bewertung der Versorgungslage durch ein Krisenteam.  Die Zuständigkeit für das Ausrufen von Frühwarn- und Alarmstufe liegt beim BMWK wird durch Presseerklärung bekanntgegeben.
Die Feststellung der Notfallstufe erfolgt durch Verordnung der Bundesregierung und wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Die Stufen müssen nicht nacheinander ausgerufen werden. In Abhängigkeit von Schweregrad, Dringlichkeit und erforderlicher Maßnahmenart können auch sofort Alarm- und Notfallstufe festgestellt werden.
Konkretisiert wird der Notfallplan Gas durch den Leitfaden Krisenvorsorge Gas. Hier finden sich vor allem die prozessualen Abläufe und die damit verbunden Informationspflichten und Kommunikationswege für eine koordinierte Umsetzung der Maßnahmen.
 
Seit der Ausrufung der ersten Krisenstufe des Notfallplans veröffentlicht die Bundesnetzagentur einen täglichen Lagebericht zu Gasversorgung in Deutschland. Diesen finden Sie hier

Was können Unternehmen jetzt tun?

Der Handlungsspielraum für kurzfristige Maßnahmen ist für die meisten Unternehmen derzeit nicht wirklich groß. Trotzdem kann und sollte sich jedes Unternehmen über die folgenden Punkte Gedanken machen:
  • Kann ich meinen Gasverbrauch weiter reduzieren?
    Viele Unternehmen sparen aufgrund des hohen Preisdrucks bereits Gas ein und erhöhen ihre Energieeffizienz. Weitere Einsparmöglichkeiten sollten dennoch geprüft werden.
  • Kann ich kurzfristig auf einen anderen Energieträger umstellen?
    Manche Anlagen erlauben eine Umstellung von Erdgas auf beispielsweise Öl. Eine Prüfung über die Möglichkeiten einer Umstellung können sinnvoll sein.
  • Wie kann ich mich auf eine konkrete Gasmangellage vorbereiten?
    Im absoluten Ernstfall müssen insbesondere große Gasverbraucher mit einer reduzierten Gaslieferung bis hin zu einem vollständigen Lieferstopp rechnen. Es sollten daher Pläne entwickelt werden, wie im Ernstfall mit geringen oder ausbleibenden Liefermengen umgegangenen werden kann (Teillastbetrieb; Einsatz eines Krisenstabs; Auswirkungen auf Lieferverträge; mögliche Schäden etc.).

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Zudem ist es wichtig Ihre Mitarbeiter in sämtlichen Bereichen rund um die aktuelle Energiethematik mitzunehmen. Die IHK Schwaben bietet mit den IHK Energie- und Ressourcenscouts kostenfreie Schulungen für ihre Mitgliedsunternehmen an. Dabei werden Ihre Azubis in Sachen Energie- und Ressourcenverbrauch im Unternehmen geschult und entwickeln ein Bewusstsein für den schonenden und effizienten Umgang mit Energie und Ressourcen. Sichern Sie sich eine Schulung und kommen Sie auf uns zu!

Weitere Informationen

Weitergehende Hintergrundinformationen finden Sie hier auf der Website der Bundesnetzagentur