Immobilienwirtschaft
Was gibt es Neues in der Immobilienwirtschaft? Was müssen Unternehmen unbedingt beachten? Alles Wichtige gibt es hier auf einen Blick.
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass bei einer Abmeldung Ihres Gewerbes die Erlaubnis weiter besteht und somit auch die Berufspflichten (wie. z.B. die Weiterbildungspflicht) weiter zu erfüllen sind. Die Berufspflichten enden erst mit Ihrem Verzicht auf die Erlaubnis, den Sie gegenüber Ihrer Erlaubnisbehörde schriftlich erklären müssen. Auf der Webseite der IHK für München und Oberbayern finden Sie sie Antragsformulare.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Abmeldung Ihres Gewerbes die Erlaubnis weiter besteht und somit auch die Berufspflichten (wie. z.B. die Weiterbildungspflicht) weiter zu erfüllen sind. Die Berufspflichten enden erst mit Ihrem Verzicht auf die Erlaubnis, den Sie gegenüber Ihrer Erlaubnisbehörde schriftlich erklären müssen. Auf der Webseite der IHK für München und Oberbayern finden Sie sie Antragsformulare.
Aktuelles
Wissenswertes
- Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf (Nr. 5810152)
- Gesetz über die Verteilung von Maklerkosten (Nr. 4986170)
- Geldwäscheprävention – Pflicht zur Registrierung bei der FIU (Nr. 5931096)
- Digitales Leerstandsmanagement (Nr. 5587422)
- Internet-Impressum (Nr. 4380338)
- Gewerbeimmobilienmarktbericht (Nr. 555194)
- Den besten Unternehmensstandort finden (Nr. 2633974)
- Gewerbemietvertrag (Nr. 3004962)
Kontakt
Manuela Hecht
