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Nr. 80816
Meine Branche

Immobilienwirtschaft

Was gibt es Neues in der Immobilienwirtschaft? Was müssen Unternehmen unbedingt beachten? Alles Wichtige gibt es hier auf einen Blick.
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass bei einer Abmeldung Ihres Gewerbes die Erlaubnis weiter besteht und somit auch die Berufspflichten (wie. z.B. die Weiterbildungspflicht) weiter zu erfüllen sind. Die Berufspflichten enden erst mit Ihrem Verzicht auf die Erlaubnis, den Sie gegenüber Ihrer Erlaubnisbehörde schriftlich erklären müssen. Auf der Webseite der IHK für München und Oberbayern finden Sie sie Antragsformulare.

Informationen zur Berufsausübung

Immobilienwirtschaft
Frau hält Quartalszahlen und tippt am Laptop, Diagramme liegen auf dem Tisch

Gewerbsmäßig tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

IMMOBILIENWIRTSCHAFT
Kugelschreiber

Es gibt einige Pflichten, auf die Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit nach § 34c Abs. 1 GewO achten müssen. Welche das sind erfahren Sie hier.

Immobilienwirtschaft
Gesetzesbuch

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren von Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter.

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Zwei schüttelnde Hände von Geschäftspartnern.

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat der Bundesgesetzgeber als Sachkundenachweis den „zertifizierten Verwalter“ eingeführt.

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Bitte beachten!

Wir stellen immer wieder fest, dass Unternehmen mit einem erlaubnispflichtigen Gewerbe abgemahnt werden.