FAQ - EM 2024

FAQ zur Fußball-EM 2024 in Deutschland

Mit der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland bieten sich Unternehmen zahlreiche Chancen, ihre Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten. Dabei ist es wichtig, Marken- und Urheberrechte zu respektieren und kreative Werbekampagnen zu entwickeln, die die Begeisterung der Fußballfans aufgreifen. Gleichzeitig sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Marketingaktivitäten den geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. 
Zu beachten gilt, dass die EM24 eine Veranstaltung der Union of European Football Associations (UEFA) ist und die UEFA auch Inhaberin etlicher Schutzrechte ist, die in Zusammenhang mit der EM verwendet werden. Das gilt auch für die Vermarktung der kommerziellen Rechte wie Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing- Rechte.
Unternehmen, die ohne Erlaubnis werben oder geschützte Namen verwenden, können von der UEFA zur Rechenschaft gezogen werden. Dies umfasst die Aufforderung, solches Handeln einzustellen, betreffende Inhalte zu entfernen und unter Umständen Schadensersatz zu leisten. Zudem könnten sie mit kostspieligen Abmahnungen konfrontiert werden.

Alles rund ums Arbeitsrecht
Ansprechpartnerin: Hanna Schmid | Telefon: 0821 3162-221 | hanna.schmid@schwaben.ihk.de 

Dürfen während der Arbeitszeit Spiele der Fußball-EM geschaut werden? 

Nein, grundsätzlich besteht kein Anspruch. Auch während sportlichen Großereignissen besteht die Pflicht der Beschäftigten ihrer vertragsgemäßen Leistung nachzukommen. Die ordnungsgemäße Arbeitsleistung erfordert Konzentration, die beim Schauen per Live-Stream im Internet oder Radio beeinträchtigt wird.

Ist das Verfolgen des Spielverlaufs im Internet während der Arbeitszeit erlaubt?

Auch beim Verfolgen von Fußball-Tickern im Internet ist schon deshalb Vorsicht geboten, weil die Internetnutzung oftmals nicht für private Zwecke zugelassen ist. 

Gibt es besondere Regeln bezüglich des Alkoholkonsums am Arbeitsplatz während der Fußball-EM?

Auch zur Fußball-EM gelten die allgemeinen betrieblichen Regeln zum Alkoholgenuss am Arbeitsplatz.

Dürfen Beschäftigte Trikots einer Nationalmannschaft am Arbeitsplatz tragen?

Ob Beschäftigte während der Fußball-EM im Trikot einer Nationalmannschaft am Arbeitsplatz erscheinen dürfen, hängt immer von der konkreten Situation ab und muss im Einzelfall geprüft werden, denn Sicherheit geht vor!
Grundsätzlich dürfen Beschäftigte am Arbeitsplatz tragen, was sie möchten. Dementsprechend dürfen sie zur WM-Zeit auch mit Trikot am Arbeitsplatz erscheinen. Aber Vorsicht: auch hier gibt es Ausnahmen. Bestimmte Berufe erfordern eine verbindliche Kleiderordnung, zum Beispiel Berufe mit häufigem Kundenkontakt oder einer Tätigkeit, die das Tragen von Schutzkleidung erfordern. Um Ärger vorzubeugen, sollte im Vorfeld eine entsprechende Vereinbarung im Betrieb getroffen werden. 

Darf der Arbeitsplatz Schwarz-Rot-Gold geschmückt werden?

Um in Fußball-Stimmung zu kommen, darf bei vielen die richtige Deko nicht fehlen. Doch bei schwarz-rot-goldenen Girlanden, Deutschland-Fahnen oder anderen Fan-Artikel ist Vorsicht geboten. Wenn die Mitarbeitenden die EM-Stimmung ins Büro holen möchten, sollte vorher am besten der Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt werden. Denn bei der Dekoration des Büros gilt: Sicherheit geht vor! Vorschriften für Arbeitsplätze aus Sicht der Arbeitsmedizin, des Brandschutzes oder der einschlägigen Betriebsmittel-Verordnungen sind zu beachten.

Welche Konsequenzen drohen bei Verletzung der Arbeitspflichten?

Es können Abmahnungen und im Wiederholungsfall sogar Kündigungen drohen.
Tipp für Arbeitgeber: 
Arbeitgeber sollten auf alle Fälle vor Beginn der Fußball-EM 2024 die Regeln für die Verfolgung der Spiele im Betrieb festlegen. Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, können durch Gleitzeit- und Arbeitszeitkonten ihren Mitarbeitenden einen guten Kompromiss anbieten.

Alles rund ums Gewerberecht
Eva Schönmetzler | Telefon: 0821 3162-207 | eva.schoenmetzler@schwaben.ihk.de 

Welche Regeln gelten zu beachten, wenn man „Public Screening“ beziehungsweise „Public Viewing“ veranstalten möchte?

Halten Sie beim Public Viewing das Reglement der UEFA  genau ein, auch wenn weder Gebühren noch eine Lizenz erforderlich ist.
Veranstalter, die ein Public Viewing veranstalten möchten, müssen berücksichtigen, dass alle EM-Spiele außerhalb von privaten Räumen als ein Public Viewing eingestuft werden.
Hier wird unterschieden zwischen der:
  • sogenannten “kleine Veranstaltung“ - Hier ist keine Lizenz erforderlich
  • kommerziellen und nicht-kommerziellen öffentliche Übertragung: (kostenfreie beziehungsweise kostenpflichtige) – hier ist eine Lizenz erforderlich.
Alle Regeln zum „Public Screening“ beziehungsweise „Public Viewing“ haben wir Ihnen in einem extra Artikel zusammengefasst. 

Alles rund ums Steuerrecht 
Simion Berg | Telefon: 0821 3162-181 | simion.berg@schwaben.ihk.de 

Gilt gemeinsames Fußballschauen als Betriebsveranstaltung?

Ja, wenn alle Mitarbeiter eingeladen sind und die Teilnehmer hauptsächlich aus Betriebsangehörigen und ihren Begleitpersonen bestehen, kann das gemeinsame Fußballschauen als Betriebsveranstaltung betrachtet werden. Es gibt jedoch eine steuerliche Begrenzung: Nur zwei solcher Veranstaltungen pro Jahr sind steuerfrei, bei denen jedem Mitarbeitenden Zuwendungen bis zu einem Freibetrag von 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) gewährt werden können.

Liegt beim Servieren von Party-Snacks und Getränken eine Bewirtung im steuerrechtlichen Sinne vor?

Nein, in der Regel nicht. Solche Aufmerksamkeiten ersetzen regelmäßig keine Mahlzeit und können daher von der Firma steuerfrei gewährt werden. Keine Bewirtung liegt vor, wenn lediglich bloße Annehmlichkeiten in geringem Umfang zum Verzehr im Betrieb gereicht werden, wie zum Beispiel Getränke, Erdnüsse oder Chips. Die übliche "TV-Nahrung" löst im Regelfall keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn aus.

Welche Geschenke können während der EM24 an Mitarbeitende verteilt werden, und wie werden sie steuerlich behandelt?

Während der EM24 können zusätzliche Geschenke und Aufmerksamkeiten an Mitarbeitende verteilt werden. Beispiele hierfür sind die Verteilung von T-Shirts und/oder Trikots sowie die Bereitstellung von Eintrittskarten. Um die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen, kann zunächst die monatliche Sachbezugsfreigrenze genutzt werden, die für das Jahr 2024 gemäß § 8 EstG bei 50 Euro liegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Geschenke an Geschäftspartner steuerlich abzugsfähig sind?

Geschenke an Geschäftspartner können steuerlich abzugsfähig sein, wenn sie aus geschäftlichen Gründen erfolgen und keine direkte Gegenleistung damit verbunden ist. Es ist wichtig, die Art des Geschenks sorgfältig auszuwählen und sicherzustellen, dass es abzugsfähig ist. 
Beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2024 eine Freigrenze von 50,00 EUR pro Person und Jahr gemäß § 4 EstG für Geschenke gilt. 

Alles rund ums Wettbewerbsrecht
Eva Schönmetzler | Telefon: 0821 3162-207 | eva.schoenmetzler@schwaben.ihk.de 

Wer sind die offiziellen Partner, Förderer und Sponsoren der EM24?

Die Lizenznehmer sind von den offiziellen UEFA Partnern, Sponsoren und Nationalen Förderern zu unterscheiben, die das offizielle Recht haben, sich selbst und ihre Produkte oder Dienstleistungen mit der EM in Verbindung zu bringen. 

Wer darf wie mit der EM24 werben?

Eine Werbung in Bezugnahme auf die EM kann zulässig sein, wenn die Werbeaussage rein beschreibend ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt. 
Rein beschreibende Angaben sind solche, die zur Beschreibung der Merkmale und Eigenschaften der darunter vertriebenen und beworbenen Waren und Dienstleistungen dienen. 
Es darf keine Verwechslungsgefahr, keine unlautere Rufbeeinträchtigung beziehungsweise –ausnutzung oder gezielte Behinderung etc. mit der UEFA hervorgerufen werden.
Auch darf es nicht zu einer Irreführung über eine tatsächliche Partnerschaft etc. mit der UEFA oder sonstigen Rechteinhabern kommen. 
Allgemeine Werbeaussagen, wie zum Beispiel „Fußball in ganz Europa“, „Fan-Wurst für 3,50 Euro“ oder „10 % Fan Rabatt auf Geschirr“ dürfen getroffen werden. 
Hingegen ist es zum Beispiel nicht ratsam:
  • Marken oder bildliche Logos etc. der UEFA beziehungsweise Dritter ohne eine entsprechende Lizenz zu verwenden wie zum Beispiel geschützte Markennamen der UEFA als Teil eines Produktnamens wie „Euro 2024 Semmeln“ etc.
  • Nachahmungen von Produkten der UEFA und ihrer Sponsoren, Förderer etc. zu verwenden

Dürfen Dekorationen mit Fahnen der Austragungsländer, Bälle etc. verwendet werden?

Unternehmen können Dekorationen wie Tore und Bälle nutzen, allerdings nur solche ohne die offiziellen UEFA-Symbole.
Beachte: Aus diesem Grund sollten zum Beispiel keine offiziellen Marken/Logos oder Embleme der UEFA oder Dritter ohne eine entsprechende Lizenz verwendet werden.  

Können eigene EM-Logos entworfen und verwendet werden?

Grundsätzlich ist dies möglich. Allerdings ist strikt darauf zu achten, dass es keine gedankliche Verbindung zu den offiziellen Emblemen oder allgemein zur EM als Veranstaltung der UEFA herstellt. 

Sind Sonderaktionen anlässlich der EM24 erlaubt?

Grundsätzlich sind Sonderaktionen anlässlich der EM24 erlaubt. Allerdings sind hierbei die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts sowie die Markenrechte der UEFA zu beachten.

Gibt es Besonderheiten bei der Werbung unter der Verwendung der Farben Schwarz-Rot-Gold?

Grundsätzlich stellen die Bundesfarben als solche kein Hoheitszeichen dar und dürfen aus diesem Grund verwendet werden. 

Dürfen Merchandising-Produkte beziehungsweise Fan-Artikel mit offiziellen UEFA-Marken oder -Symbolen verwendet werden?

Offizielle Merchandising-Produkte dürfen nur vertrieben werden, wenn ein entsprechender Lizenzvertrag mit der UEFA abgeschlossen wurde. 

Wer sind die offiziellen Sponsoren der EM24? 

Die offiziellen Sponsoren der EM24 sind die folgenden Unternehmen: Adidas, Alipay+, Atos, Betano, Booking.com, BYD, Coca-Cola, Hisense, Lidl, Engelbert Strauss, Visit Qatar, Vivo und die offiziellen lokalen Sponsoren  sind Bitburger, Deutsche Bahn, Deutsche Telekom, Ergo und Wiesenhof. 
Diese Sponsoren haben das Recht, sich selbst und ihre Produkte oder Dienstleistungen mit der EM in Verbindung zu bringen.

Dürfen Gewinnspiele veranstaltet werden, bei denen es Eintrittskarten der EM24 zu gewinnen gibt?

Nachdem es untersagt ist, Eintrittskarten für gewerbliche Zwecke zu nutzen, dürfen Gewinnspiele, bei denen Eintrittskarten für die Spiele als Preis angeboten werden, ausschließlich von den offiziellen Sponsoren der EM veranstaltet werden.

Hinweis: Diese Ausführungen können nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt wurden, geben sie die Rechtsprechung und Rechtsentwicklung nur auszugsweise wieder und können eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Es kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. 
Stand: April 2024