Kredite und Zuschüsse
Wegweiser zu Finanzierungshilfen
Eine solide Finanzierung ist die Grundlage für Ihren unternehmerischen Erfolg. Hierzu bieten sich verschiedene staatliche Förderprogramme an, die Ihnen helfen können, Ihre Finanzierungsmaßnahme leichter umzusetzen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig und gründlich über die Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung! Unsere Tipps helfen Ihnen dabei als Wegweiser durch den "Förderdschungel".
Welche Informationsquellen empfehlen sich für die eigene Recherche?
- Fördermitteldatenbank, Programme des Bundes, der Länder und der EU
- Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank, Infocenter: 0800 539 900 1 (kostenfrei)
- Förderprogramme der Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Übersicht der Agentur für Arbeit über die finanziellen Hilfen für Arbeitgeber
Welche Hilfen bietet unsere Industrie- und Handelskammer?
Gerne stehen Ihnen für spezielle Auskünfte und individuelle Fragen der Unternehmensfinanzierung und -förderung die Berater unserer IHK zur Verfügung. Darüber hinaus können wir Ihnen eine vertiefende Beratung auf Grundlage Ihres schriftlichen Businessplans anbieten.
Weitere nützliche Adressen und Links
- Förderlotsen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH)
- Fehlendes Eigenkapital? Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG)
- Fehlende Banksicherheiten? Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- KfW-Mittelstandsbank
- Messe- und Innovationsförderung bei der WTSH
- Internationale Messeförderung über das BAFA
- EU Förderprogramme und Zugang zu internationalen Märkten im enterprise europe network
Top-Förderprogramme
Die Vielzahl öffentlicher Finanzierungshilfen macht es immer schwerer, das Förderdickicht zu durchschauen. Um Ihnen eine Orientierungshilfe zu geben haben wir eine Liste der wichtigsten Förderprogramme zusammengestellt, die besonders stark nachgefragt sind. Grundsätzlich gilt bei Antragstellung in Schleswig-Holstein das Hausbankprinzip. Die Anträge werden in der Regel über Ihre Hausbank bei der IB SH, der Bürgschaftsbank oder der KfW eingereicht. Ihr Vorteil ist es, wenn Sie vor dem Bankgespräch die Produkte kennen und gezielt danach fragen können.
- Kredite
IB.SH Mikrokredit
Antragsberechtigt: natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu drei Gesellschaftern bis fünf Jahre nach GründungVerwendungszweck: Neugründung, Übernahme und Festigung. Antragstellung über die IHK bei der IB.SH (ohne Einbinden der Hausbank)Förderumfang: Auszahlung 100 Prozent, Darlehensbetrag zwischen 3.000 und 25.000 Euro, Laufzeit sieben JahreIB.SH Mittelstandskredit
Antragsberechtigt: natürliche Personen und UnternehmenVerwendungszweck: Investitionen und/oder Betriebsmittel für Existenzgründungen, Übernahmen und FestigungenFörderumfang: Auszahlung 100 Prozent, Darlehensbetrag zwischen 25.000 und 250.000 Euro je Vorhaben, Laufzeit zwei bis zwölf Jahre, Zinsbindung fest für die gesamte LaufzeitIB.SH Wachstum im Norden (WiN)
Antragsberechtigt: Existenzgründende, mittelständische Unternehmen und FreiberuflerVerwendungszweck: Investitionen und/oder Betriebsmittel sowie gewerbliche Immobilien; enthält eine Ausfallbürgschaft der BürgschaftsbankFörderumfang: Auszahlung 100 Prozent, Darlehensbetrag zwischen 25.000 und 2.500.000 Euro je Vorhaben, Laufzeit und Zinsbindung bis zu 20 JahreKfW ERP-Gründerkredit - Startgeld (067)
Antragsberechtigt: Existenzgründer sowie kleine Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung.Verwendungszweck: Errichtung, Erwerb und tätige Beteiligung, auch als Nebenerwerb. Maximal 125.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel (max. 50.000 Euro)Förderumfang: Auszahlung 100 Prozent, Laufzeit bis zu zehn Jahre, davon bis zwei Jahre tilgungsfrei, 80 Prozentige Haftungsfreistellung durch KfWKfW ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)
Antragsberechtigt: Existenzgründer, Nachfolger sowie Kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Beschäftigte bis fünf Jahre nach GründungVerwendungszweck: Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager bei Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen, Nachfolgeregelungen und tätige Beteiligungen, Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen von Unternehmen im Haupterwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der GeschäftstätigkeitFörderumfang: Finanzierung bis maximal 35Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 500.000 Euro; Garantie der Bürgschaftsbank inklusiveKfW-ERP-Förderkredit KMU (365/366)
Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmer, Freiberufler, Gründer und Nachfolger, auch als NebenerwerbVerwendungszweck: Anschaffungen (Investitionen), laufende Kosten (Betriebsmittel), Material- und Warenlager, Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligungFörderumfang: bis zu 25 Millionen Euro für Investitionen und fünf Millionen Euro für Betriebsmittel, Auszahlung 100 Prozent, 20 Jahre Laufzeit bei drei tilgungsfreien Jahren, 50 Prozent Risikoübernahme durch die KfWKfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376)
Antragsberechtigt: Große mittelständische Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen EuroVerwendungszweck: Anschaffungen (Investitionen), laufende Kosten (Betriebsmittel), Material- und Warenlager, Unternehmensnachfolge und -beteiligungFörderumfang: bis zu 25 Millionen Euro, Zinssätze und Laufzeiten ermittelt die Bank anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse, 50 Prozent Risikoübernahme durch die KfW - Zuschüsse
Agentur für Arbeit - Gründungszuschuss
Antragsberechtigt: Arbeitslose (ALG-I-Bezieher), die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und mindestens noch 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben. Ermessensleistung!Details: Zuschuss für sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus Pauschale von 300 Euro für Sozialversicherungen. Danach Pauschale für weitere neun Monate möglich.Agentur für Arbeit - Einstiegsgeld
Antragsberechtigt: Arbeitslose (Bürgergeld-Bezieher), die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.Details: Zuschusshöhe und Dauer sind ausschließlich abhängig vom jeweiligen Fallmanager der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Jobcenter.IB.SH - Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Die Fördermaßnahme zielt branchenübergreifend ab auf Investitionen von Unternehmen zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie den Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen und gleichwertigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein.
Ziel ist es, Investitionen in Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit zu stärken und damit die wirtschaftliche Entwicklung im Land voranzubringen.Antragsberechtigt: KMU zur Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, für Investitionen oder Modernisierung.Details: Nicht rückzahlbare, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse bis zu 25 Prozent der förderfähigen InvestitionskostenAgentur für Arbeit - Eingliederungszuschuss
Antragsberechtigt: Arbeitgeber bei Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern, deren Vermittlung erschwert ist.Details: Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts als monatlicher Zuschuss geleistet werden.Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen
Antragsberechtigt: Mit diesem Förderprogramm sollen Digitalisierungsaktivitäten in kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein angeregt werden und somit deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Das Programm richtet sich an KMU mit weniger als 50 Mitarbeiter (VZÄ) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.Details: Die Förderung erfolgt in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung. In den Modulen beträgt die Zuwendung jeweils maximal 40Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Liste mit Förderbeispielen ist über den oben angeführten Link abrufbar.Weiterbildungsbonus SH
Antragsberechtigt: Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis, aus dem sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin / dem Arbeitgeber zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Ziel den Bundesprogramms “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.Antragsberechtigt: Unternehmer und Angehörige der freien Berufe nach der Gründung, die als KMU eingestuft werdenDetails: 50 Prozent Zuschuss zu Beratungen bis maximal 3.500 Euro, Berater muss BAFA gelistet sein.INQA-Coaching
Das ESF-plus/Bundesprogramm INQA-Coaching unterstützt von 2023 bis 2027 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf ihrem Weg in die digitale Zukunft. Dabei geht es um die Entwicklung, die Planung und die Umsetzung von passenden Lösungen für die künftigen digitalen Herausforderungen an den Betrieb, die Fachkräftesicherung sowie der Gestaltung einer modernen Unternehmenskultur.Mit Hilfe dieses Förderprogramms können die KMU Lösungen erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientieren und gleichzeitig zukunftsweisend digitale Veränderungsprozesse erfolgreich umsetzen. Im Zentrum steht ein gemeinsamer Lern- und Entwicklungsprozess zur Entwicklung passgenauer betrieblicher Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungen im Zusammenhang mit der digitalen Transformation. Gleichzeitig sollen auch die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsbedingungen und auf die Beschäftigten im Unternehmen in Bezug auf die Führung, Mitarbeitermotivation, Personalentwicklung, Arbeitsorganisation und -gestaltung sowie Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz berücksichtigt werden.Antragsberechtigt: KMU mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit und in den letzten 3 Steuerjahren nicht mehr als 200.000 Euro staatliche Beihilfen (inklusive der INQA Coaching Förderung) in Anspruch nahmen.Details: Bis zu zwölf Beratungstage à acht Stunden (aufteilbar auf mehrere Tage) zu je 1.200 Euro (netto) werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 80 Prozent (entspricht maximal 11.520 Euro) gefördert. Die Beratung muss innerhalb von sieben Monaten abgeschlossen sein. - Bürgschaften
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Antragsberechtigt: Existenzgründer, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler, die für die Wirtschaft tätig sind.Details: Ausfallbürgschaften als Absicherung für Darlehen und Kredite von Banken und Sparkassen. Zwischen 50 und 90 Prozent Verbürgungsgrad in verschiedenen Programmen möglich. - Beteiligungen
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG)
Antragsberechtigt: Existenzgründer sowie kleine und mittlere UnternehmenDetails: Frühphasenfinanzierung und Beteiligungskapital für Startups, Betriebsübernahmen, Unternehmensaufbau und Expansion. In der Regel stille Beteiligung von 10.000 Euro bis maximal 2,5 Millionen Euro, zum Beispiel aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland.
Hier finden Sie eine aktuelle Zins-Konditionenübersicht der KfW.
Weitere Informationen
- Finanzierungsalternativen (Nr. 1368830)
- Innovationsförderung (Nr. 1370340)
- Förderung digitale Infrastruktur (Nr. 5254808)
- Unternehmensförderung (Nr. 1379380)
- Förderung und Finanzierung (Nr. 5373106)
- Unternehmensförderung im Handel (Nr. 5373106)
- Unternehmensförderung in der Tourismuswirtschaft (Nr. 5540348)
- Businessplan (Nr. 1368406)