Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen der IHK zu Lübeck. Von der Satzung über die Wahlordnung bis zur Beitragsordnung haben wir hier alles für Sie zusammengestellt, das Recht ist.

Nachstehend finden Sie das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. Das Gesetz ist die Rechtsgrundlage für alle IHKs.

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Die Satzung der IHK zu Lübeck mit Regelungen zu Gremien, Geschäftsführung und Haushaltswesen finden Sie hier.

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Die Wahlordnung der IHK zu Lübeck informiert über die Struktur der Vollversammlung nach Region und Branchen und regelt das Wahlverfahren für die Vollversammlung.

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Die Beitragsordnung ist die Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung der IHK zu Lübeck. Sie ergänzt das IHK-Gesetz.

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Die Gebührenordnung informiert unter anderem über Regelungen, Bemessungsgrundlagen, Fälligkeit, Mahnung, Beitreibung oder Rechtsmittel.

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Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2023 beschlossen, den Gebührentarif wie folgt zu ändern und neu zu fassen.

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Für die Erfüllung ihrer Aufgaben ist die IHK verpflichtet Gesetze, Satzungen, interne Regelungen sowie Objektivität und Unabhängigkeit von Einzelinteressen einzuhalten (Corporate Governance). Die Einhaltung dieser Regeln (Compliance) ist Basis erfolgreicher IHK-Arbeit und verbindet die Ehrenamtsträger und die Mitarbeiter der IHK gleichermaßen.

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