IHK zu Lübeck

Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen der IHK zu Lübeck. Von der Satzung über die Wahlordnung bis zur Beitragsordnung haben wir hier alles für Sie zusammengestellt, das Recht ist.
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Die Satzung der IHK zu Lübeck mit Regelungen zu Gremien, Geschäftsführung und Haushaltswesen finden Sie hier.

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Die Wahlordnung der IHK zu Lübeck informiert über die Struktur der Vollversammlung nach Region und Branchen und regelt das Wahlverfahren für die Vollversammlung.

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Die Beitragsordnung ist die Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung der IHK zu Lübeck. Sie ergänzt das IHK-Gesetz.

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Gebühren sind zu zahlen für Leistungen der IHK, die im individuellen Interesse Dritter liegen. Hier finden Sie Regelungen über Bemessungsgrundlagen, Fälligkeit, Mahnung, Beitreibung, Rechtsmittel unter anderem Die konkrete Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührentarif.

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Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2023 gem. § 4 Abs. 2 Ziff. 2 i. V. m. § 3 Abs. 6 und 7 des IHK-Gesetzes vom 18. Dezember 1956 in der im Bundesgesetzblatt Teil II, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBI. I S 3306) geändert worden ist, beschlossen den Gebührentarif wie folgt zu ändern und neu zu fassen.

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Für die Erfüllung ihrer Aufgaben ist die IHK verpflichtet Gesetze, Satzungen, interne Regelungen sowie Objektivität und Unabhängigkeit von Einzelinteressen einzuhalten (Corporate Governance). Die Einhaltung dieser Regeln (Compliance) ist Basis erfolgreicher IHK-Arbeit und verbindet die Ehrenamtsträger und die Mitarbeiter der IHK gleichermaßen.